Reichsdeputation

[508] Reichsdeputation, im alten Deutschen Reich der reichsständische Ausschuß zur Erledigung gewisser Geschäfte, aus den Kurfürsten, einigen Fürsten und einer Deputation der Städte gebildet (ordentliche R.). Die außerordentlichen R. (seit 1662), nach dem Grundsatz der religiösen Parität gebildet, erledigten teils innere, teils äußere Angelegenheiten (Reichsfriedensdeputationen). Die berühmteste und letzte derselben war die 24. Aug. 1802 in Regensburg niedergesetzte, die durch den Rezeß (Reichsdeputationshauptschluß) vom 25. Febr. 1803 (vom Reichstag genehmigt 24. März, vom Kaiser 27. April) die im Lüneviller Frieden (9. Febr. 1801) festgestellten Abtretungen, Entschädigungen etc. unter russ. und franz. Vermittlung zum Abschluß brachte.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 508.
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