Reichsdeputation

[692] Reichsdeputation, ordentliche, von 1555–1662 Ausschuß des Reichstags aus den Collegien in der Art zusammengesetzt, daß die Kurfürsten das Uebergewicht hatten; die außerordentlichen R.en wurden seit dem westfäl. Frieden nach dem Grundsatze der Parität zusammengesetzt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 692.
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