Reim

[510] Reim, der Gleichklang des Auslautes mehrerer Worte, bes. am Ende von Verszeilen. Beim stumpfen oder männlichen R. ruht der Gleichklang nur auf der letzten Silbe, beim klingenden oder weiblichen auf den zwei, beim gleitenden auf den drei letzten Silben. Der R., als Bindemittel der Verse den Alten unbekannt, findet sich zuerst in der christl.-lat. Poesie, und fand von dort in die roman. und german. Sprachen (erstes deutsches Reimgedicht Otfrieds »Evangelienbuch«) Eingang. Reimlexika, d.h. Zusammenstellungen der in einem Sprachschatz enthaltenen Reimendungen, kommen seit dem 17. Jahrh. auf (deutsches von Peregrinus Syntax, 2 Bde., 1826, und von Steputat (in Reclams »Universalbibliothek«). – Vgl. Wilh. Grimm (1852), Masing (1866).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 510.
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