Saccharin

[583] Saccharīn, Saccharinōl, Saccharinōse, Saccharōl, aus Orthotoluolsulfosäure hergestellter Süßstoff, weißes Kristallpulver, 500mal so süß wie Zucker, in Wasser wenig löslich, leichter in Alkohol; das Natriumsalz (leichtlösliches S.) ist 450mal so süß wie Zucker, in Wasser leicht löslich. S. ist ungiftig und passiert den Organismus unverändert, dient als Geschmackskorrigens für Chinin, Morphin, Strychnin, als Zuckerersatz für Diabetiker, Magenkranke, Gichtleidende, Fettleibige; als Süß- und Konservierungsmittel in der Likör-, Limonaden- und Fruchtkonservenfabrikation. Durch das Süßstoffgesetz vom 7. Juli 1902 wurde in Deutschland die Fabrikation des S. unter staatliche Kontrolle gestellt und seine Anwendung als Zuckerersatz, außer zu mediz. Zwecken, verboten; ebenso ist die Einfuhr vom Auslande verboten. – Vgl. Stutzer (1890).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 583.
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