Sakramént

[593] Sakramént (lat.), ursprünglich Eid, bes. Fahneneid; im kirchlichen Sprachgebrauch seit 3. Jahrh. die Glaubensgeheimnisse (Mysterien) und heiligen Handlungen; seit 12. Jahrh. (Petrus Lombardus) wurde die Zahl der S. auf 7 beschränkt; Taufe, Abendmahl, Firmung, Buße, Letzte Ölung, Ehe, Priesterweihe; die S. sind nach kath. Lehre kirchliche Handlungen, die die innere Heiligung des Menschen anzeigen und bewirken, wirksame Zeichen der Heiligung. Die Reformation erkannte nur Taufe und Abendmahl (Luther zuerst auch die Buße) als S. an, d.h. als »heilige, von Christus eingesetzte Handlungen, welche unter sichtbaren äußern Zeichen himmlische Gnadengaben vermitteln« und behauptet, daß das S. nur unter der Bedingung des Glaubens wirkt (der bei der Taufe nachfolgt). In betreff des Abendmahls brach schon zwischen Luther und Zwingli der Sakramentsstreit aus; den Lutherischen galten die Reformierten als Sakramentierer. Im engern Sinne (S. des Altars) ist S. das heilige Abendmahl; bei den Katholiken bildet dieses mit der Letzten Ölung die Sterbe-S. – Vgl. Hahn (1864), Schanz (kath., 1893).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 593.
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