Schutzimpfung

[661] Schutzimpfung, die Einimpfung bestimmter Stoffe in den menschlichen und tierischen Körper, um diesen gegen Krankheitserreger unempfindlich zu machen, zu immunisieren; in engerm Sinne die Schutzpockenimpfung (s. Impfung). Eine große Bedeutung hat die S. mit dem Serum immunisierter Tiere (Heilserum, s.d.) erlangt, das unter die Haut eingespritzt wird (Blutserumtherapie oder Serumtherapie). Gegen Typhus, Cholera und Pest wird für längere Zeit, etwa ein Jahr, Schutz verliehen durch Einspritzen einer Menge der betreffenden Bakterien, nachdem sie abgetötet sind. – Vgl. Dieudonné (4. Aufl. 1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 661.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika