Stadtältester

[750] Stadtältester, in Preußen Ehrentitel für Magistratsmitglieder, die ihr Amt mindestens 9 Jahre mit Ehren bekleidet haben; bestand 1832-73 auch in Sachsen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 750.
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