Stadtältester

[828] Stadtältester, in den östlichen Provinzen Preußens und in Hessen-Nassau Ehrentitel eines Magistratsmitgliedes, das sein Amt mindestens neun Jahre lang mit Ehren bekleidet hat. Die Verleihung erfolgt vom Magistrat in Übereinstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung. In andern Staaten heißen die Stadtverordneten zuweilen Stadtälteste.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 828.
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