Stempel

[762] Stempel, Werkzeug mit harter Aufsetzfläche zum Aufdrücken von Zeichen auf einen Gegenstand; dann dieses Zeichen selbst, das zur Verhütung von Verwechslungen, als Merkmal der erprobten Güte einer Ware, des Ursprungs etc. dient; dann zur Besteuerung des bürgerlichen Verkehrs angewendet, indem gewisse schriftliche Verhandlungen (Kontrakte, Eingaben an Gerichte und Verwaltungsbehörden etc.) nur auf Stempelpapier geschrieben werden dürfen, wofür eine im S. ausgedrückte Abgabe zu entrichten ist, teils nach allgemeinen Sätzen (Klassen-S.), teils nach dem Wert des Objekts (Wert- oder Gradations-S.) normiert; ferner als Mittel zur Erhebung von Steuern (Stempelsteuer) auf Spielkarten, Lotterielose, Kalender, Zeitungen (für letztere beiden in Deutschland aufgehoben), Wechsel, für die zu diesem Zweck besondere, auf der Rückseite des Wechsels aufzuklebende Marken (Wechselstempelmarken) eingeführt sind, Tantieme etc., Frachturkunden, Personenfahrkarten, Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge. Die Stempelhinterziehung ist mit Strafen (meist vielfaches der hinterzogenen Abgabe) bedroht. (Gesetz, betr. die Wechselstempelsteuer, vom 10. Juni 1869, abgeändert 4. Juni 1879; betr. den Spielkartenstempel, vom 3. Juli 1878; betr. die Erhebung von Reichsstempelabgaben neue Fassung vom 27. April 1894, abgeändert zuletzt 3. Juni 1906.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 762.
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