Titulaturen

[844] Titulaturen (neulat.), die Prädikate, welche jemand seinem Stand und Amte gemäß, bes. in der Anrede, erhält.

I. Allgemeine Regeln. 1) Das Geburtsprädikat fürstl. Personen schließt in der Regel das Dienstprädikat (z.B. Exzellenz) aus. Ebenso erhält ein Beamter oder Offizier, der dienstlich auf Hochwohlgeboren Anspruch hat, das Geburtsprädikat, falls es höher ist. – 2) Frauen nehmen am Prädikat des Gatten teil. Ist die Gattin höhern Geburtsstandes, so behält sie das durch die Geburt ihr zustehende Prädikat auch wohl in der Ehe mit einem Gatten geringern Standes bei. Damen, die zur linken Hand vermählt sind, erhalten das ihrem persönlichen Stande entsprechende Prädikat. – 3) Bei Gesuchen u. dgl. Schriftstücken sind zu beachten: a. Die Adresse auf dem Umschlag. Sie wird unter Berücksichtigung der unter II. folgenden alphabetischen Übersicht der Prädikate verfaßt. Z. B.: Seiner Magnifizenz dem Rektor der königl. Albertus-Universität Herrn Prof. N. N. zu Königsberg. Die Adresse pflegt man noch einmal zu wiederholen, und zwar bei mehrseitigen Briefen in der linken untern Ecke der ersten Briefseite, oder auch in der linken untern Ecke der Briefseite, welche die Unterschrift enthält. – b. Der Beginn des Briefs (die Anrede). Fällt diese nicht mit dem Prädikat zusammen, so ist das Nötige bei den einzelnen Titeln bemerkt. – c. Der Kontext, d.h. derjenige hauptsächliche Teil eines Schriftstückes, in dem im Zusammenhange die Sache vorgetragen wird. Dem Kontext geht die Anrede voran und folgt am Schlusse die Ehrfurchts- oder Ergebenheitsbezeugung mit der Unterschrift. Es liegt in der Natur der Sache, daß im Kontext eines Gesuchs oder Briefs die Kurialien (Höflichkeitsformen) hinter den sachlichen Ausführungen zurücktreten. Gleichwohl beachte man folgendes: Zur Vermeidung von Wiederholungen gebraucht man bei Kaisern und Königen und deren Gemahlinnen auch Allerhöchst Sie (Allerhöchst Ihnen), Allerhöchstdieselben, bei andern regierenden Fürsten und fürstl. Personen Höchst Sie (Höchst Ihnen), Höchstdieselben, bei andern hohen Personen Hochdieselben. – d. Die Ehrfurchts- und Ergebenheitsversicherungen am Schluß der Schriftstücke erfordern eine ganz besondere Abmessung, je nach dem Abstande zwischen Empfänger und Absender. Es wird gebraucht: Alleruntertänigst bei Kaisern, Königen und bei Großherzögen; Untertänigst bei allen übrigen Fürsten; ehrerbietigst, gehorsamst, ganz gehorsamst bei Regierungen, Behörden, Vorgesetzten und ältern Respektpersonen; ganz ergebenst, bei Bekannten und Untergebenen. Hierher gehört auch die Skala: Mit größter Hochachtung, mit vorzüglicher Hochachtung, Hochachtungsvoll. Oder: mit Hochachtung, Achtungsvoll (bei Gleichstehenden und Untergebenen). – II. Spezielle T. s. Beilage: Titulaturen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 844.
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