Unterschiebung

[892] Unterschiebung, Art der Täuschung, bei welcher eine Sache (z.B. ein Testament) oder Person (z.B. ein fremdes Kind, s. Kindesunterschiebung) zu widerrechtlicher Begründung oder Aufhebung von Ansprüchen für eine andere ausgegeben wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 892.
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