Zinsenversicherung

[1028] Zinsenversicherung, Zweig der Hypothekenversicherung, besteht darin, daß dem Gläubiger gegen Entrichtung einer Prämie der richtige Eingang seiner Zinsen gesichert wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1028.
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