Bewusstsein

[50] Bewusstsein, helle Erkenntniß seiner selbst, volle Herrschaft über seine Kräfte, Anschauung der Seele. Das Bewußtsein ist nach seiner Aeußerung dreifach und heißt, in sofern es Dinge beherrscht, die wir durch den Verstand erfahren haben, Gedächtniß; wenn es Thatsachen vorführt, die wir im Gemüthe durchlebten, Erinnerung; und sobald es über die Vergangenheit richtet, Gewissen.

B–l.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 50.
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