Gewissen

[423] Gewissen, das Bewußtsein der Schuld oder Unschuld, vor oder nach einer That oder Absicht; die gewaltige Stimme des innern Menschen, die jeden Gedanken, jede Handlung richtet und ungestraft nie überhört wird; – des eignen Urtheils Richterin, und wo sie gehört wird, vollgiltige Beherrscherin des Rechts oder Unrechts.

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Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 4. [o.O.] 1835, S. 423.
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