Cabinet

[234] Cabinet, 1) ein kleineres Behältniß neben einem größern Zimmer, dient als Spielgemach, Toilette, Buffet, Garderobe etc. 2) In Palästen, Wohn- oder Arbeitszimmer, letzteres namentlich für regierende Fürsten, zugleich Versammlungsort der höchsten Staatsbeamten, die sich hier mit dem Herrscher in Regierungsangelegenheiten besprechen; daher das Cabinet von St. Cloud, von St. James s. v. wie der französische, englische Hof, das französische, englische Ministerium, die Regierung. – 3) Cabinet, ein Zimmer zur Aufbewahrung von Kostbarkeiten, Raritäten etc. Münzcabinet, Antikencabinet, Naturaliencabinet. – Cabinetsbefehl, Cabinetsorder, eine Verfügung, die unmittelbar vom Regenten aus dessen Cabinet hervorgeht.[234]

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Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 234-235.
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