Congregation

[469] Congregation. Dieses Wort, welches eigentlich Versammlung bedeutet, wird in der römischen Kirche in dreifacher Bedeutung gebraucht. 1. bezeichnet man damit die Versammlung der Cardinäle und anderer päpstlicher Beamten, um über irgend einen[469] kirchlichen, politischen, militärischen oder auch die Verwaltung betreffenden Gegenstand zu unterhandeln. 2. die Gesellschaft mehrerer Klöster von derselben Regel, welche eine regulirte Corporation bilden. 3. die Provinz eines geistlichen Ordens.

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Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 469-470.
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