Controle

[487] Controle, die Gegenrechnung bei einer Rechnung, um Fehler und Betrug zu vermeiden. Dieser Zweck wird am einfachsten durch ein doppeltes Register aller Ausgaben und Einnahmen erreicht, das zwei Personen führen und das übereinstimmen muß. Den Beamten, der dieses zweite Register unter sich hat, nennt man Controleur.

B.

[487]

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 487-488.
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