Controle

[467] Controle heißt nach dem Französischen ein Verzeichniß, welches gleichlaufend mit einer Rechnung geführt wird, um die Richtigkeit derselben übersehen zu können. Die Controle oder Gegenrechnung muß mit der Rechnung selbst stimmen, wird aber von einer andern Person geführt, um Unterschleif und Betrug zu verhüten. Sie wird besonders im Finanz- und Steuerwesen, bei Kassenverwaltungen, Einnahmen öffentlicher Gelder u.s.w. angewendet und Der, welcher sie ausübt, heißt davon Controleur. Im gewöhnlichen Leben gebraucht man das Wort Controle auch in weiterer Bedeutung für jede Beaufsichtigung eines Geschäfts oder einer Behörde.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 467.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika