Controle

[204] Controle, frz., Gegenbemerkung; das bei Behörden und in allen Kanzleien geführte doppelte Register über alle Register, so namentlich die Gegenrechnung, welche ein Zweiter führt, der Controleur (frz. –öhr); C. überhaupt die Beaufsichtigung der Handlungen von Amtspersonen. – Binnen-C., im Zollverein die besondere Aufsicht über die eingehenden Güter innerhalb eines bestimmten Gränzbezirks. – Controleur, der das niedere Zoll- u. Steuerpersonale beaufsichtigende Beamte. – Controliren, Gegenrechnung führen, beaufsichtigen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 204.
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