Sinnbild

[257] Sinnbild, die körperliche, bildliche Darstellung eines Gegentandes, zur Bezeichnung und Vorstellung eines andern Gegenstandes innlicher oder geistiger Art. Stellt das S. einen selbstständigen Gegenstand dar, so ist es ein eigentliches S.; bezeichnet es jedoch nur eine Eigenschaft eines solchen (wie z. B. die Binde der Themis ihre Unparteilichkeit), so wird es zum Attribut (s. d.). Hierher gehört auch das Emblem (s. d.) als eine sinnbildliche Verzierung. Wird durch einen sinnlich oder bildlich vorgestellten Gegenstand etwas Geistiges, Allgemeines bezeichnet (wie die Unsterblicheit durch den Schmetterling, der Wechsel des Glücks durch die Fortuna auf dem Rade, unschuldige Liebe durch die Taube), so nennt[257] man das S. Symbol (s. d.), und die Kunst, sich in solchen auszudrücken, lehrt die Symbolik. Sinnbilder sind auch jene kleinen allegorischen Figuren, Devisen (s. d.), die beim Dessert auf die Tafel kommen, und oft durch ihre Sinnigkeit geistreich unterhalten, und in weiterer, höherer Bedeutung die Allegorien (s. d.), Fabeln (s. d.), Parabeln (s. d.), Gleichnisse (s. d.) etc. Die Lehre von den Sinnbildern überhaupt heißt Ikonologie.

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Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 9. [o.O.] 1837, S. 257-258.
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