Kanon

[536] Kanon (kanôn): Richtmaß, Regel. Kanônes sind logische Regeln (PSELLUS, bei PRANTL, G. d. Log. II, 268). KANT versteht unter »Kanon« der reinen Vernunft den »Inbegriff der Grundsätze a priori des richtigen Gebrauchs gewisser Erkenntnisvermögen überhaupt«. »So ist die allgemeine Logik in ihrem analytischen Teile ein Kanon für Verstand und Vernunft überhaupt, aber nur der Form nach, denn sie abstrahiert von allem Inhalte« (Krit. d. r. Vern. S. 604 f.). FRIES versteht unter Kanon »einen Inbegriff von Regeln, nach denen ein Erkenntnisvermögen... wirkt«. Die reine Logik ist »ein Kanon des Verstandesgebrauchs« (Syst. d. Log. S. 12 f.).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 536.
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