Die Sturmabteilungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei

(allgemein als SA bekannt).

[89] Die in der Anklage genannten Sturmabteilungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter-Partei (allgemein als SA bekannt) war eine Formation der Nazi-Partei, die dem Führer unmittelbar unterstand, und nach militärischem Muster aufgebaut war, die sich aus Freiwilligen zusammensetzte und als »politische Soldaten« der Partei dienten. Sie war eine der ältesten Formationen der Nazi-Partei und die ursprüngliche Schutzgarde der Nationalsozialistischen Bewegung. Gegründet 1921 als eine freiwillige soldatische Formation, wurde sie von den Nazi-Verschwörern vor ihrer Machtergreifung in eine riesige Privat-Armee ausgebaut und benutzt, um Unordnung zu stiften und um politische Gegner zu terrorisieren und auszumerzen. Sie diente zur fortgesetzten körperlichen, weltanschaulichen und militärischen Erziehung der Parteimitglieder und als Mannschaftsreservoir für die Wehrmacht. Nach Entfesselung der in Anklagepunkten Eins und Zwei der Anklage erwähnten Angriffskriege, diente die SA nicht nur als eine Organisation zur militärischen Ausbildung, sondern stellte auch Kräfte für die Hilfs- und Sicherheitspolizei in den besetzten Gebieten, bewachte Kriegsgefangenen- und Konzentrationslager und überwachte und kontrollierte die in Deutschland und den besetzten Gebieten zur Zwangsarbeit verwendeten Personen.

[89] Durch ihre Ziele und ihre Betätigung und die angewandten Mittel, nahm sie teil an den in den Anklagepunkten Eins, Zwei, Drei und Vier der Anklageschrift aufgeführten Verbrechen und ist für sie mitverantwortlich.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 89-90.
Lizenz:
Kategorien: