Generalstab und Oberkommando der

Deutschen Wehrmacht.

[90] Der »Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht«, die in der Anklageschrift erwähnt sind, bestanden aus den Einzelpersonen, die zwischen Februar 1938 und Mai 1945 die höchsten Stellen in der Wehrmacht, Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe innehatten. Die in dieser Gruppe umfaßten Einzelpersonen sind die Inhaber folgender Stellen:

Oberbefehlshaber der Kriegsmarine

Chef (und früher Chef des Stabes) der Seekriegsleitung

Oberbefehlshaber des Heeres

Chef des Generalstabes des Heeres

Oberbefehlshaber der Luftwaffe

Chef des Generalstabes der Luftwaffe

Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Chef des Führungsstabes des Oberkommandos der Wehrmacht

Stellvertretender Chef des Führungsstabes des Oberkommandos der Wehrmacht

Die Oberbefehlshaber im Felde im Range eines Oberbefehlshabers der Wehrmacht, Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe.

In diesen Funktionen und als Angehörige der höchsten Rangstufen der deutschen Wehrmacht waren diese Personen in besonderem Maße für die Planung, Vorbereitung, das Beginnen und die Führung der ungesetzlichen Kriege verantwortlich, wie sie in den Anklagepunkten Eins und Zwei der Anklageschrift auseinandergesetzt sind, sowie für die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, die sich bei der Ausführung des gemeinsamen Planes oder der Verschwörung ergaben, wie in den Anklagepunkten Drei und Vier der Anklageschrift auseinandergesetzt ist.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 90-91.
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