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[90] Der »Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht«, die in der Anklageschrift erwähnt sind, bestanden aus den Einzelpersonen, die zwischen Februar 1938 und Mai 1945 die höchsten Stellen in der Wehrmacht, Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe innehatten. Die in dieser Gruppe umfaßten Einzelpersonen sind die Inhaber folgender Stellen:
Oberbefehlshaber der Kriegsmarine
Chef (und früher Chef des Stabes) der Seekriegsleitung
Oberbefehlshaber des Heeres
Chef des Generalstabes des Heeres
Oberbefehlshaber der Luftwaffe
Chef des Generalstabes der Luftwaffe
Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Chef des Führungsstabes des Oberkommandos der Wehrmacht
Stellvertretender Chef des Führungsstabes des Oberkommandos der Wehrmacht
Die Oberbefehlshaber im Felde im Range eines Oberbefehlshabers der Wehrmacht, Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe.
In diesen Funktionen und als Angehörige der höchsten Rangstufen der deutschen Wehrmacht waren diese Personen in besonderem Maße für die Planung, Vorbereitung, das Beginnen und die Führung der ungesetzlichen Kriege verantwortlich, wie sie in den Anklagepunkten Eins und Zwei der Anklageschrift auseinandergesetzt sind, sowie für die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, die sich bei der Ausführung des gemeinsamen Planes oder der Verschwörung ergaben, wie in den Anklagepunkten Drei und Vier der Anklageschrift auseinandergesetzt ist.