6. Kapitel. Das jüdisch-französische Sanhedrin und die jüdischen Konsistorien. (1806-1813.)

[251] Napoleons Verstimmung gegen die Juden. Die Elsässer Judenfeinde. Bonald. Beratung über die Judenfrage im Staatsrate. Gesetz vom 30. Mai 1806; Zusammenberufung jüdischer Notabeln. Furtado, Sinzheim. Die Vorversammlung. Die Parteien. Die italienischen Deputierten. Abraham di Cologna, Segre, Nepi und Carmi. Die Eröffnungsreden des jüdischen Parlaments. Die zwölf Fragen. Hitzige Debatte über die Zulässigkeit von Mischehen. Einsetzung des großen Sanhedrins. Die öffentliche Meinung darüber. Die Konsistorialverfassung in Frankreich. Die gesetzgebende Tätigkeit des Sanhedrins. Ränke gegen die Gleichstellung der französischen Juden. Beschränkende Gesetze Napoleons gegen sie. Die Folgen. Das Königreich Westfalen und die Juden. Israel Jacobson und das westfälische Konsistorium. Emanzipation der Juden von Baden, Frankfurt a.M., Mecklenburg und Preußen.


Seit der römischen Zeit sah der Erdkreis nicht solche raschen Veränderungen und Katastrophen wie im Anfange dieses Jahrhunderts, ein neues Kaiserreich, das auf eine Universalmonarchie lossteuerte. Mehr noch als vor dem ersten Konsul Bonaparte beugten sich alle Gewalten vor dem französischer Kaiser gewordenen Napoleon. Der Papst, der ihn und die ganze neue Ordnung der Dinge von Herzen verwünschte, scheute nicht die Heuchelei, ihn zum Nachfolger Karls des Großen zu salben. Die deutschen Fürsten waren die ersten, welche diese Neuerung, die Erhebung eines Emporkömmlings über sie selbst, in hündischer Kriecherei anerkannt haben. Freilich im Herzen hegten sie einen heftigen Groll gegen den Sohn des Volkes, der sie überragte, und gegen das Volk, das ihn auf den Schild erhoben hat. Diese mit Schwäche verbundene Doppelzüngigkeit rächte sich schwer an ihnen. Zuerst kam Österreich an die Reihe. Die deutschen Fürsten verstanden ebenso wenig Verschwörungen anzuzetteln, wie ihre Völker. Ihr plumpes Beginnen schlug stets zu ihrem Unheil aus. In der Schlacht bei Austerlitz (2. Dez. 1805) demütigte Napoleon dieses Kronländerkonglomerat [251] und zertrümmerte das heilige römische Reich, das so viel Unheil über die Juden gebracht hatte. Deutschland teilte jetzt Polens Los, es wurde zerstückelt; aber während die Polen vor Schmerz aufzuckten und sich verbluteten, empfanden die vom deutschen Rumpfe getrennten Glieder so gut wie nichts bei dieser Zerstückelung. Sie huldigten in gefühlloser Stumpfheit heute diesem, morgen jenem Herrscher. Franz I. entsagte der deutschen Kaiserkrone; deutsche Fürsten wurden Vasallen des korsischen Emporkömmlings, der als Protektor des neugestifteten Rheinbundes sie gängelte. Als wenn Napoleon bei der Berührung mit den Deutschen von ihrem Judenhasse angesteckt worden wäre, trat bei ihm seit der Zeit eine Sinnesänderung gegen die Juden ein. Obwohl er früher Bewunderung für das hohe Alter und den Riesenkampf des jüdischen Stammes gehegt hatte, zeigte er ihnen seitdem nur eine gewisse Verachtung. Seine ungünstige Stimmung gegen die Juden suchten die Deutschen im Elsaß sofort auszubeuten, um ihn dahin zu bringen, die französischen Juden wieder in die alte Schmach zurückzuversetzen. Zu einer Verschwörung gegen die Juden waren die Deutschen geschickt genug.

Die alten Klagen gegen die Juden des Elsaß hatten die Revolutionsstürme zum Schweigen gebracht. Jüdische Gläubiger oder Wucherer und christliche Schuldner waren durch die Schreckensherrschaft gleich verarmt, die alte Zeit war abgetan. Als die Ruhe wieder zurückgekehrt war, griffen viele Juden, welche durch ihre Rührigkeit wieder einiges Vermögen erworben hatten, zu ihrem alten Gewerbe. Was sollten sie anfangen? Handwerk und Ackerbau zu erlernen, konnte den bereits betagten Männern nicht zugemutet werden. Es war selbst den jüdischen Jünglingen sehr erschwert, weil die engherzigen christlichen Meister in der deutsch redenden Provinz jüdische Lehrlinge nicht gern annahmen. Eine zahlreiche Klasse der elsässischen Bevölkerung bot den jüdischen Wohlhabenden eine Nahrungsquelle. Die Bauern und Tagelöhner, bis zur Revolution Leibeigene, waren durch diese allerdings frei geworden, hatten aber keine Mittel, sich Grundbesitz zu erwerben und ihrer Hände Kraft zu gebrauchen. Ihr Vieh und selbst ihr Ackergerät hatten sie während der Sturmjahre eingebüßt, viele von ihnen waren vor der Anwerbung zum Heere entflohen. Dieser Bauernstand hatte sich bei eingetretener Ruhe an jüdische Wohlhabende mit der Bitte gewendet, ihm Vorschüsse zu machen, um kleine Parzellen der Nationalgüter erwerben und bebauen zu können. Die jüdischen Geldmänner waren auf dieses Geschäft eingegangen und hatten sich wahrscheinlich einen hohen Zinsfuß ausbedungen. Die Bauern[252] hatten aber bei alledem ein gutes Geschäft gemacht, denn sie, die ursprünglich ganz mittellos waren, brachten es doch zu einem gewissen Wohlstande. In wenigen Jahren belief sich ihr Vermögen an liegenden Gründen auf 60 Mill. Franks, wovon sie den Juden etwa den sechsten Teil schuldeten1. Es war den elsässischen Bauern allerdings schwer, bares Geld herauszuziehen, um ihre jüdischen Gläubiger zu befriedigen, zumal in der Zeit, als Bonapartes Kriege die Arme vom Pfluge weg zu den Waffen riefen. Dadurch häuften sich die Klagen gegen die Schuldner. Das Straßburger Handelsgericht soll allein in den Jahren 1802-1804 Schuldprozesse zwischen jüdischen Gläubigern und christlichen Schuldnern im Betrage von 800000 Franks zu entscheiden gehabt haben. Die verschuldeten Bauern wurden verurteilt, ihre Felder und Weinberge den jüdischen Gläubigern zu überlassen. Einige jüdische Wucherer mögen allerdings viel Härte dabei gezeigt haben.

Diese Stimmung benutzten die Judenfeinde. Sie verallgemeinerten die Vergehungen der Juden, übertrieben die Leiden der zur Zahlung gezwungenen christlichen Schuldner und stempelten sämtliche Juden zu Wucherern und Blutsaugern, um die Gleichstellung der französischen Juden in ihrem Gebiete rückgängig zu machen oder, wo möglich, noch Schlimmeres über sie verhängen zu lassen. An der Spitze der Judenfeinde stand wie immer die Bürgerschaft der deutschen Stadt Straßburg, welche vergebens Anstrengung gemacht hatte, die Juden von ihren Mauern fernzuhalten und sie während der Schreckensherrschaft zu verfolgen. Diese sah mit verbissenem Ingrimm die Zahl der jüdischen Zuzügler zunehmen. Es gab keinen jüdischen Wucherer in ihrer Mitte, im Gegenteil lauter vermögende, rechtschaffene, gebildete Juden, die Familien Cerf-Berr, Ratisbonne, Picard, die meistens vom Grundbesitz lebten. Nichtsdestoweniger erhoben gerade die Straßburger am lautesten Klagen über die Juden, als wenn sie durch diese der Verarmung entgegengingen. Mit den Kaufleuten steckte der Präfekt von Straßburg, ein Deutscher, unter einer Decke. Als Napoleon nach dem hunderttägigen Feldzuge gegen Österreich in Straßburg weilte (Januar 1806), wurde er vom Präfekten und einer Deputation Elsässer mit Klagen bestürmt, wie schädlich die Juden dem Staate wären, wie sie sich gleich einem Rabenschwarm auf die christliche Bevölkerung stürzten, so daß ganze Dörfer in den Besitz jüdischer Wucherer übergegangen und die Hälfte der Besitzungen im Elsaß mit Hypotheken [253] jüdischer Gläubiger belegt wären, und dergleichen Gehässigkeiten mehr. Napoleon erinnerte sich bei dieser Gelegenheit, daß er auf seinem Kriegszuge bei Ulm einigen Juden, welche den Soldaten geraubte Gegenstände abgekauft hatten, begegnet und über ihr Treiben unwillig geworden war. Die Judenfeinde wußten ihm beizubringen, daß es Straßburger Juden gewesen wären, welche dem Heere stets nachzögen, um sich an dem erbeuteten Trödel zu bereichern, daß überhaupt die Juden lauter Wucherer, Schacherer und Trödler wären. Um den Kaiser noch mehr zu einem judenfeindlichen Entschlusse zu drängen, behauptete diese Anklage, im ganzen Elsaß, ja in sämtlichen deutschen Departements des Ober- und Niederrheins wäre die Erbitterung der Bevölkerung gegen die Juden so groß, daß ein Judengemetzel, Szenen des Mittelalters, zu befürchten wären. In den Schenken werde offen davon gesprochen, daß man die Juden totschlagen müsse. Mit diesem üblen Eindruck gegen sie verließ Napoleon Straßburg; er hatte Hilfe gegen die Beschwerden versprochen. Um den Eindruck nicht verfliegen zu lassen, bestürmten die Judenfeinde den Justizminister mit lauten Klagen über die Niederträchtigkeit und Gemeinschädlichkeit der Juden. Richter, Präfekten, sämtliche Beamte deutscher Zunge wetteiferten darin, die Juden bürgerlich zu verunglimpfen. Schon war der Justizminister, von der großen Menge von Klagen gegen sie überwältigt, zu dem Entschlusse gekommen, sämtliche Juden Frankreichs unter Ausnahmegesetze zu stellen, und ihnen für eine Frist das Hypothekengeschäft zu verbieten2.

Zu dem zunftzöpfigen, brotneidischen, spießbürgerlichen Judenhaß der halbdeutschen Bürgerschaft kam der bigott-kirchliche, finstere, unduldsame Sinn jener reaktionären Partei hinzu, welche damals ihre ersten Fäden zu dem Netzgewebe schlug, um die Geistesfreiheit, die Mutter der politischen, einzufangen und zu erdrücken und die katholische Kirche mit ihrer Herrschsucht und ihrem Verdummungsgelüste zur Alleinherrscherin über Völker und Fürsten zu erheben. Ein Hauptvertreter dieser freiheitsfeindlichen und in Intrigen gewandten Partei war der Publizist Louis Gabriel Ambroise Bonald, ein Geistesverwandter von Gentz, Adam Müller und anderen dieses charakterlosen Gelichters, der mit dem Romantiker Chateaubriand und dem Großmeister der Schmeichelei Fontanes die widerwärtigste kirchliche und politische Reaktion herbeiführte. Bonald, welcher nach kurzem Freiheitsrausche die Fahne der bourbonischen Legitimität entfaltete und [254] durch mystisch-katholischen Blödsinn verherrlichte, erblickte in der Freiheit der Juden eine Schmälerung der Kirchenmacht und legte Hebel an, um ihre Gleichstellung in Frankreich zu unterwühlen. Er wollte sie wieder zu fluchwürdigen Geschöpfen herabgewürdigt sehen, wie sie die Kirche brauchte. In einem Blatte, das er mit Chateaubriand gemeinschaftlich zur Erhebung der ultramontanen Macht unterhielt, eiferte er gegen die Juden mit sophistischer Beredsamkeit. Er frischte alle Gehässigkeiten gegen sie auf und spitzte seine Anschuldigungen gegen sie zu der Behauptung zu, daß ihr niedriger moralischer Zustand sie der Gleichstellung unwürdig mache3. Bonald hatte zwar den Krieg gegen die Philosophen eröffnet und bemerkt, diese hegten nur deswegen Wohlwollen gegen die Juden, um das Christentum zu vernichten, das in der Niedrigkeit der letzteren den Beweis seiner Größe habe, lobte aber dennoch Voltaire, den Fürsten der Philosophen, weil er die Juden mit seinem Hasse verfolgt hatte. Er beneidete die Deutschen, daß sie, vernünftiger und vorsichtiger als die Franzosen, den Juden höchstens den Leibzoll abgenommen, im übrigen aber sie unter ihrem alten Drucke gelassen haben. Er tadelte die Nationalversammlung, daß sie ihnen alle Rechte eingeräumt hatte, ohne zu bedenken, daß die französischen Juden, vom Joche befreit, sich leicht in Einverständnis mit ihren Stammesgenossen anderer Länder setzen, allen Einfluß und alle Reichtümer an sich reißen und die Christen knechten könnten. Bonald spritzte wiederum jenes Gift der Verleumdung aus, welches der feile und gewissenlose Elsässer vor der Revolution in einer Schrift ausgespieen hatte (o. S. 60). Auch judenfresserische Schriften in deutscher Sprache führte er gegen sie an. Sein Refrain war, daß die Juden auf dem Kriegsfuße mit der Moral ständen, daß sie einen Staat im Staate bildeten, daß die meisten von ihnen Blutsauger und Trödler wären, in deren Menge die Bessergesinnten verschwänden. Sein Vorschlag war, daß man die Juden, ehe man sie politisch emanzipieren wolle, moralisch oder religiös bessern, d.h. nach seiner erzkatholischen Anschauung, zum Katholizismus bekehren solle. Bonald schloß seine Anklageschrift mit einem Urteil, das die französische Nation ebenso herabsetzte wie die Juden: »Wenn diese je selbständig und gesetzgeberisch auftreten sollten, so würde ein jüdisches Sanhedrin keine unsinnigeren und nichtswür digeren Gesetze zustande bringen, als die konstituierende Versammlung der Philosophen fabriziert hat.«

[255] Es war für die Zukunft der Juden ein glücklicher Wurf, daß die Freiheitsfeinde und Stockkirchlichen den Judenhaß auf ihr Programm gesetzt hatten; dadurch zwangen sie die Freunde der Freiheit, die Sache der Juden zu der ihrigen zu machen. Aber für den Augenblick schadete ihnen Bonalds judenfeindliche Stimme nicht wenig. Sie fand bei denen Beifall, welche überhaupt die Zeit zurückschrauben wollten und drang auf Umwegen auch in Napoleons Ohr. Die französische Judenschaft erkannte die Tragweite dieser Wühlerei gar nicht; sie meinte, daß es sich bloß um die jüdischen Wucherer im Elsaß handele und nicht um ihrer aller Ehre, Stellung und Sein. Sie traten nicht energisch genug dagegen auf. Nur ein Schriftsteller aus Bordeaux, Moïse Pinado fertigte Bonalds Bosheiten und Sophistereien ab4.

Die Sache hatte aber eine sehr ernste Wendung genommen. Napoleon hatte die Frage dem Staatsrate zu gründlicher Beratung übergeben, und dieser hatte die Berichterstattung einem jungen Mitgliede, dem Grafen Molé, übergeben, der als Muster zweideutiger Haltung in der späteren französischen Geschichte bekannt geworden ist. Zur Überraschung aller älteren und gewiegteren Staatsratsmitglieder hatte Molé, dessen Urgroßmutter eine Jüdin war, dem Bericht eine außerordentlich judenfeindliche Färbung gegeben und war zum Schlusse gelangt, daß sämtliche französische Juden Ausnahmegesetzen unterworfen werden müßten, d.h. nichts weniger, als daß ihre gesetzlich anerkannte und tatsächlich eingeführte Gleichstellung wieder aufgehoben werden sollte. Sein Bericht wurde allerdings von den ältesten Räten mit verdienter Verachtung aufgenommen, weil diese von dem Gleichheitsprinzip, das die Revolution geheiligt hatte, so durchdrungen waren, daß sie sich nicht denken konnten, wie man einen auf Zahlung klagenden Gläubiger nach seinem Glaubensbekenntnis fragen sollte. Sie vermuteten, daß der angehende Staatsmann mit den Rückschrittlern Fontanes und Bonald unter einer Decke steckte und deren reaktionärem Bestreben die Juden zuerst als Opfer bringen wollte. Er scheint aber dem mächtigen Kaiser zu Gefallen diesen Ton angeschlagen zu haben, weil er wußte, daß dieser den Juden abhold war. Obwohl sämtliche Räte für die ungeschmälerte Fortdauer der Gleichberechtigung waren, [256] so sollte die Judenfrage doch in voller Sitzung des Staatsrates unter dem Vorsitz Napoleons (30. April 1806) verhandelt werden, weil dieser großes Gewicht darauf legte.

Es war ein schicksalsschwerer Augenblick, in welchem diese so lange bereits entschiedene Frage noch einmal hin und her erwogen werden sollte. Das Wohl und Wehe nicht bloß der französischen und italienischen, sondern sämtlicher europäischer Juden hing von dem Ausgang dieser Beratung ab. Denn wenn die Gleichstellung der Juden dieser Länder auch nur geschmälert worden wäre, und zwar aus dem Grunde, weil sie vermöge ihrer Religion und ihrer Haltung unwürdig dazu wären, so wären sie in anderen Ländern auf lange Zeit hinaus in Verachtung und Bedrückung verblieben. Die Sitzung gestaltete sich auch recht stürmisch. Unglücklicherweise wollte ein jüngst ernannter Staatsrat Beugnot, welcher in einer früheren Beratung in Abwesenheit des Kaisers mit vielem Geist und Geschick zugunsten der Juden gesprochen und Beifall geerntet hatte, von diesem Erfolge berauscht, seine Beredsamkeit auch vor dem Kaiser glänzen lassen. Statt staatsmännisch nüchtern zu sprechen, verfiel er in Deklamation und gebrauchte noch dazu die unglückliche Wendung, daß den Juden das Vollbürgerrecht entziehen einer verlorenen Schlacht auf dem Felde der Gerechtigkeit gleichkäme. Napoleon geriet dadurch in eine gereizte Stimmung. Ton und Inhalt von Beugnots Rede waren ihm gleich zuwider. Es verdroß ihn, daß seine Voreingenommenheit gegen die Juden als unberechtigt angesehen wurde. Überhaupt war er aufgebracht darüber, daß Prinzipien geltend gemacht wurden, während er, ein Feind aller Theorieen, der Cagliostro, den Erzschwindler, und Kant, den großen Entdecker im Reiche der Gedanken, gleich und die katholischen Priester noch über diese stellte, nur auf das Nützliche Wert legte. Er war daher gegen Beugnot leidenschaftlich erregt, sprach heftig gegen die Theoretiker und Prinzipienreiter und berauschte sich selbst an seinen Worten. Er sprach von den Juden fast wie Fichte, Grattenauer und Buchholz, daß sie einen Staat im Staate, den Feudaladel der Gegenwart, bildeten, und daß man sie nicht in eine Reihe mit Katholiken und Protestanten stellen dürfe, weil sie keine Bürger des Landes und noch dazu gefährlich wären. Man dürfe nicht den Schlüssel Frankreichs, Elsaß und Straßburg, in die Hände einer Bevölkerung von Spionen fallen lassen. Es wäre klug, nur 50000 Juden am Oberund Niederrhein zu dulden, die übrigen in Frankreich zu zerstreuen und ihnen den Handel zu verbieten, weil sie ihn durch Wucher besudelten, und dergleichen Anschuldigungen mehr, die ihm von den[257] Judenfeinden angeflogen waren. Indessen wagten doch zwei Staatsräte von Bedeutung, Regnault und Segur, zugunsten der Juden, oder vielmehr der Gerechtigkeit, zu sprechen. Sie machten darauf aufmerksam, daß die Juden in Bordeaux, Marseille und in den italienischen Städten, die zu Frankreich gehörten, sowie die in Holland wohnenden in großer Achtung ständen, und daß die Vergehen, die den Elsässer Juden zugeschrieben würden, nicht dem Judentum zur Last gelegt werden dürften, sondern von der unglücklichen Lage derselben stammten. Es gelang ihnen, Napoleons Zorn für den Augenblick zu mildern. Eine zweite Beratung sollte den Abschluß herbeiführen.

Inzwischen gelang es einflußreichen Personen, Napoleon eine bessere Meinung von den Juden beizubringen. Man machte ihn darauf aufmerksam, wie sehr sich dieselben in kurzer Zeit in Künsten, Wissenschaften, Landbau und Handwerken hervorgetan haben. Man bezeichnete ihm viele Personen jüdischen Glaubens, die er als tapfere Krieger mit Pensionen oder dem Orden der Ehrenlegion ausgezeichnet hatte, und überzeugte ihn, daß es demnach eine Verleumdung der Judenfeinde sei, sie sämtlich als Wucherer und Trödler zu bezeichnen. In der zweiten Staatsratssitzung (7. Mai 1806) sprach er schon milder von den Juden. Er verwarf den Vorschlag, der ihm gemacht worden war, die jüdischen Hausierer aus dem Lande zu weisen und gegen die Wucherer den Gerichtstribunalen eine unumschränkte Gewalt zur Bestrafung einzuräumen. Er wollte nichts tun, was von der Nachwelt gemißbilligt werden und seinen Ruhm verdunkeln könnte. Nichtsdestoweniger konnte er sich von dem Vorurteil nicht losmachen, daß die jüdische Nation seit uralter Zeit, seit Moses, auf Bewucherung und Unterdrückung der Andersgläubigen ausgehe. Aber fest entschlossen, eine Verfolgung oder auch nur Hintansetzung der Juden nicht eintreten zu lassen, kam er auf den glücklichen Gedanken, oder ist ihm der Gedanke eingegeben worden, eine Anzahl von Juden aus den verschiedenen Landesteilen zusammentreten zu lassen, welche ihm Gewißheit darüber geben sollten, ob das Judentum tatsächlich seinen Bekennern Haß und Bedrückung der Christen vorschreibe. Die Juden selbst sollten durch ihre Vertreter über ihr Geschick entscheiden5.

Das Gesetz, welches diesen Beschluß ausführen sollte (30. Mai 1806), führte eine sehr herbe Sprache. Napoleon selbst hatte ihm, wie es scheint in einem verstimmten Augenblick, die letzte Feile gegeben. Der erste Teil des Gesetzes bestimmte, daß Schuldforderungen [258] jüdischer Gläubiger in einigen Landesteilen innerhalb eines Jahres nicht gerichtlich eingezogen werden sollten. Es lag eine doppelte Rechtsverletzung in diesem Gesetze, zuerst in dem Umstande, daß es gegen Juden und nicht gegen Wucherer überhaupt erlassen worden war, und ferner darin, daß nicht bloß die Juden des Elsaß, gegen welche die gerechten oder übertriebenen Klagen erhoben worden waren, sondern auch die Juden in den neuen französischen Gebietsteilen des linken Rheinufers, nördlich bis Cöln und südlich bis Neuchâtel, von dem Ausnahmezustande betroffen wurden. Der zweite Teil des Gesetzes ordnete die Zusammenberufung von jüdischen Notabeln an. Die Begründung dafür war so gehalten, daß die Bonalds damit zufrieden sein konnten. Weil gewisse Juden in den nördlichen Kreisen, die nur von Wucher lebten, viele Bauern ins Elend gestürzt hätten, habe der Kaiser durch die Aufhebung der Gleichheit dem Übel abgeholfen. Gelegentlich habe er es auch für dringlich erachtet, in denjenigen, welche in Frankreich sich zur jüdischen Religion bekennen, das Gefühl der bürgerlichen Moral zu beleben, welches bei einem großen Teil von ihnen durch die Erniedrigung erstorben sei. Zu diesem Zwecke sollen die jüdischen Notabeln zusammenberufen werden, ihre Wünsche auszusprechen und Mittel an die Hand zu geben, wie unter den Juden Künste und nützliche Handwerke heimisch werden könnten, statt der schädlichen Beschäftigungen, denen sich viele von ihnen von Vater auf Sohn seit mehreren Jahrhunderten hingegeben hätten. So war für einen Teil der Juden von Frankreich die Gleichstellung wenigstens zeitweise aufgehoben. Aber für diese Wunde, die Napoleon ihnen geschlagen hat, war durch die gleichzeitig angeordnete Notabelnversammlung wenigstens ein Heilmittel ermöglicht. Die Präfekten erhielten den Auftrag, unter Rabbinen und Laien hervorragende Persönlichkeiten auszuwählen, die sich an einem bestimmten Tage »in der guten Stadt Paris« einfinden sollten. Nicht bloß die Gemeinden in den altfranzösischen Provinzen, sondern auch die in den neuen, im Gebiete des linken Rheinufers, sollten durch Deputierte vertreten werden. Die italienischen Juden, welche um die Gnade baten, sich daran beteiligen zu dürfen, wurden ebenfalls zugelassen.

Obwohl die Wahlen von den Behörden mit einer gewissen Willkür vorgenommen wurden6, so fielen sie doch glücklich aus. Unter [259] den mehr als hundert Notabeln französischer, deutscher und italienischer Zunge waren die meisten von der Größe und Wichtigkeit ihrer Aufgabe durchdrungen. Sie sollten das gewissermaßen auf die Anklagebank gesetzte Judentum vor den Augen von ganz Europa verteidigen, die gegen dasselbe mit giftiger Hartnäckigkeit erhobenen Anschuldigungen zurückweisen und die blinden Vorurteile gegen Bekenntnis und Bekenner zerstreuen – eine schwere, aber dankbare Aufgabe. Unter ihnen waren Männer, die bereits einen Namen hatten, Berr Isaak Berr, der mit Feuereifer für seine Stammesgenossen aufgetreten war und sich nun berufen fühlte, dem von ihm geschaffenen Werke die Krone aufzusetzen; sein vielversprechender Sohn Michel Berr, der den Aufruf an die Fürsten und Völker erlassen hatte, die Juden aus der Knechtschaft zu erlösen (o. S. 227). Auch Abraham Furtado, der ehemalige Parteigänger der Girondisten, der wegen seiner politischen Haltung gelitten hatte, war ein Mann von edelster Gesinnung und von weitem Blick. Seine Geburtsgeschichte hat einen interessanten Hintergrund7. Seine Eltern waren Marranen in Portugal, aber trotz zweihundertjähriger Anschmiedung an die Kirche hatte seine Mutter ihren Ursprung und ihre Anhänglichkeit an das Judentum nicht vergessen. Als das fürchterliche Erdbeben Lissabon in einen Trümmerhaufen verwandelte, wurden Furtados Eltern mit verschüttet, der Vater erschlagen und die Mutter in gesegneten Umständen in ein Grab eingeschlossen. Sie hatte gelobt, daß, wenn sie Gott aus dieser Gefahr befreien sollte, sie keine Gefahr scheuen und zum Judentum zurückkehren würde. Zufällig vorüberziehende Soldaten öffneten ihr das Trümmergrab. So konnte sie den Ort der Schauer verlassen, nach London entkommen und sich zum Judentum bekennen. Hier gebar sie ihren Sohn Abraham, den sie jüdisch erzog. Abraham Furtado verstand die hebräische Literatur; er sammelte Material zu einer jüdischen Geschichte und hatte sich in das Buch Hiob vertieft; aber sein jüdisches Wissen war dilettantenmäßig erworben und ohne Gründlichkeit. Sein Lieblingsfach waren die Naturwissenschaften. Vor der Revolution gehörte er der Kommission an, welche Vorschläge zur Verbesserung der Lage der französischen Juden machen sollte. Während der Schreckensherrschaft und als Anhänger der Girondistenpartei war sein Vermögen konfisziert worden und selbst sein Leben in Gefahr [260] geraten (o. S. 211). Sein Fleiß hatte es indes dahin gebracht, daß er wieder Grundbesitz in Bordeaux ankaufen konnte. Nächst Berr dem Älteren und Jüngeren war Furtado eine Zierde der Versammlung. Er besaß große Beredsamkeit und richtigen Takt für öffentliche Angelegenheiten.

Eine sehr glückliche Wahl war die des Rabbiners Joseph David Sinzheim aus Straßburg (geb. 1745, starb 1812)8, des Sohnes des Rabbiners von Trier. Er war ein Mann von fast patriarchalischem Wesen, von sittlichem Ernst und liebenswürdiger Milde. Von Hause aus vermögend und Schwager des reichen Cerf Berr, trieb Sinzheim das Talmudstudium nicht um Lohnes willen, sondern aus Neigung, und war ein abgesagter Feind der polnischen klügelnden und witzelnden Methode, welche so viel Verwilderung über die Juden gebracht hat. Hätte Sinzheim wissenschaftliche Kenntnisse besessen, so hätte er die kritische Behandlung des Talmuds angebahnt. Seine Belesenheit in der talmudischen und rabbinischen Literatur war erstaunlich; nur Verstandestiefe ging ihm ab. Für andere Wissensfächer hatte er nach seiner ganzen Erziehungsweise wenig Verständnis; aber er hatte wenigstens keine Antipathie dagegen. Gleich Elia Wilna in Polen verlegte sich Sinzheim auf die Vereinfachung des Talmudstudiums. Schon in seiner Jugend ging er den Talmud in diesem Sinne durch, verbreitete diese Methode in dem von seinem Schwager Cerf Berr in Bischheim gegründeten Lehrhause unter Jüngern und Genossen und verpflanzte sie beim Beginn der Revolution nach Straßburg. Während der Schreckensherrschaft, welche die Juden in dem judenfeindlichen Straßburg besonders hart traf (o. S. 213), hatte er flüchtig werden müssen und konnte erst nach der Wiederherstellung der Ruhe dahin zurückkehren. Die Zahl der Juden hatte inzwischen unter dem Direktorium und Napoleon zugenommen; sie hatten sich zu einer Gemeinde zusammengeschlossen und Sinzheim zu ihrem ersten Rabbiner ernannt. Von da aus wurde er zur Notabelnversammlung nach Paris berufen. Er galt unter den französischen Juden als der bedeutendste Talmudist und wurde Führer der frommen Partei.

Geachtete Persönlichkeiten in dieser Versammlung waren noch seine Neffen Baruch, Lipmann und Theodor Cerfberr. Neben Sinzheim zählten unter den Rabbinen nur der portugiesische Rabbiner Abraham Andrade aus Saint-Esprit. Die Laien [261] hatten aber das Übergewicht. Unter diesen nahm eine geachtete Stellung ein Isaak Louis May, welcher sechs Jahre in der französischen Armee mit Auszeichnung gedient, sich das Zeichen der Ehrenlegion errungen hatte und dann in Zurückgezogenheit bei Neuchâtel die Landwirtschaft mit musterhafter Geschicklichkeit betrieben hatte; ferner Simon Mayer aus Paris, früher ebenfalls Soldat und zurzeit Aufseher bei der Militärverwaltung, der die Feder ebenso gut wie das Schwert zu führen verstand und damit seine Stammesgenossen gegen Verunglimpfung verteidigte; Olry Hayem Worms, Adjunkt bei der Mairie von Paris; Isaak Rodrigues aus Bordeaux, ein reicher und angesehener Kaufmann (geb. 1765, starb 1835), der, mit dem Hause Gradis verschwägert, in der Gemeinde und Stadt großen Einfluß hatte und die Vorurteile der Christen gegen die Juden zerstreuen half, und endlich Jakob Lazare in Paris, ein reicher Kaufmann. Redegewandt und selbstlos, war Lazare durch seinen sanften Charakter dazu berufen, bei schroffen Meinungsverschiedenheiten die ausgleichende Vermittlung zu bewirken und Spaltungen zu verhüten, welche leicht traurige Folgen hätten herbeiziehen können9.

Mit zitternden Herzen trafen etwa hundert jüdische Notabeln aus den französischen und deutschen Departements ein. Sie hatten keinen Plan, weil sie nicht recht wußten, was der Kaiser mit ihnen vorhatte. Ein Ruf des Ministers, an jeden einzelnen derselben gerichtet, vom 23. Juli 1806, lüftete nur wenig den Schleier. Er zeigte ihnen an, daß sie sich drei Tage später, an einem Sabbat, in einem für sie eingerichteten Saale des Hôtel de Ville zur Sitzung einfinden, konstituieren und Fragen beantworten sollten, welche kaiserliche Kommissarien ihnen vorlegen würden. Der Zweck sei, die Juden zu nützlichen Bürgern zu machen, ihren Glauben mit den Pflichten der Franzosen in Übereinstimmung zu bringen, die Vorwürfe, die man ihnen macht, zu widerlegen, und den Übeln abzuhelfen, die sie verursacht haben. Die Ernennung Molés, der als kaiserlicher Kommissär neben Portalis und Pasquier mit der Versammlung offiziell unterhandeln sollte, war nicht geeignet, sie zu beruhigen, da dieser gerade zuerst den judenfeindlichen Schlagwörtern Bonalds und anderer als Organ gedient hatte (o. S. 254). Am Tage vor der Eröffnung der Versammlung, 25. Juli, erschien in der offiziellen Zeitung (Moniteur) [262] eine lange Auseinandersetzung über die jüdische Geschichte seit der Rückkehr der Juden aus Babylonien bis auf die Gegenwart10. Das französische Volk sollte von der Wichtigkeit der Frage, welche die Juden selbst zu verhandeln hatten, Kenntnis erhalten. In raschen Zügen wurde geschildert die Selbständigkeit und die Abhängigkeit des jüdischen Volkes, seine Siege und Niederlagen, seine Verfolgungen während des Mittelalters und der Schutz, den es gefunden, seine Ausbreitung und seine Vertilgung, die Anklagen, die gegen es erhoben wurden, die Schmach und Bedrückungen, denen es in verschiedenen Ländern durch die aufeinanderfolgenden Herrscher und wechselnden Stimmungen und Ansichten unterworfen war. Die jüdische Geschichte erhielt da durch gewissermaßen ein offizielles Siegel. Daß sie vielfach gefälscht und entstellt in die große Welt eingeführt wurde, war nicht zu verwundern. Sie litt unter der Verkennung ihres Stammes, und es war damals niemand imstande, ihre Ehre zu retten, sie in ihrem eigenen Lichte zu zeigen. Sie war noch in demselben Zustande, in den sie Basnage ein Jahrhundert vorher gebracht hatte, in dem sie halb Mitleid und halb Verachtung einflößt. Auch die jüdische Religion oder das Judentum wurde offiziell, gewissermaßen auf des Kaisers Befehl, auseinandergesetzt mit fast noch größerer Verkennung als die jüdische Geschichte. Hier war Basnage und dort der Rabbiner Leon de Modena, der halbe Zweifler (Bd. X3, S. 131), als Gewährsmann für den niederen Stand des Judentums angerufen11. Zwei Punkte wurden mit besonderer Betonung hervorgehoben, die religiössittliche Absonderung der Juden von der übrigen Welt und der Wucher derselben zum Nachteil der Andersgläubigen als vom jüdischen Gesetze, wenn auch nicht vorgeschrieben, so doch geduldet. »Wie läßt es sich sonst auch erklären,« heißt es zum Schlusse des offiziellen Berichts, »daß die Juden, die heutzutage wuchern, beinahe alle am religiösesten sind und die Vorschriften des Talmuds aufs genaueste befolgen?« Die Schlußfolgerung lautet so unwahr als nur möglich: »Sehen wir nicht die portugiesischen Juden, die sich vom Wucher rein halten, dem Talmud weniger Folge leisten? Hatten die ausgezeichneten Juden in Deutschland, ihr berühmter Mendelssohn, große Ehrfurcht vor den Rabbinen? Diejenigen endlich, die unter uns sich den Wissenschaften widmen,[263] sind das fromme Juden?« So wurde das talmudische Judentum von neuem als Sündenbock hingestellt, allerdings nicht mit derselben Gehässigkeit wie in Deutschland, aber doch belastet genug, und noch dazu vor einem so öffentlichen, sozusagen, vor einem europäischen Tribunal.

An demselben Tage, an dem die Juden das Tagesgespräch in Paris abgaben, versammelten sich die Deputierten im Hause des Olry Hayem Worms, um eine Gewissensfrage zu entscheiden. Die erste offizielle Versammlung sollte am Sonnabend stattfinden, und ihr erstes Geschäft sollte sein, die Wahl eines Vorsitzenden und der Sekretäre durch geschriebene Zettel vorzunehmen. Hier kamen zum erstenmal die Vertreter der französischen, deutschen und italienischen Juden zusammen und brachten die Gegensätze und Schattierungen zum Vorschein, welche sich in der Judenheit seit einem halben Jahrhundert durch den Wechsel der Zeiten ausgeprägt hatten, Abstufungen von dem staatsmännischen Furtado, der in die Revolution verwickelt gewesen war, bis zu den Rabbinern, welche ihr Lebelang in talmudischen Lehrhäusern zugebracht hatten. Alle diese sollten zusammenstimmen. Sie konnten anfangs einander nicht verstehen. Zur Aushilfe mußten deutsche und italienische Dolmetscher zugezogen werden. Sollte die erste Kundgebung der jüdischen Deputierten mit Verletzung des Sabbats beginnen? Oder sollten sie sich auf die religiöse Satzung berufen und den Judenfeinden einen Anhaltspunkt für ihre Behauptung liefern, daß das Judentum mit der Ausübung der Bürgerpflichten unverträglich sei? Diese wichtige Frage beschäftigte die Mitglieder aufs lebhafteste. Die Rabbiner und die Partei des Berr Isaak Berr waren entschieden dafür, die erste Sitzung aufzuschieben oder wenigstens die Wahl an diesem Tage nicht vorzunehmen. Die weniger bedenkliche Partei, die Politiker, bestanden im Gegenteil darauf, dem Kaiser tatsächlich den Beweis zu liefern, daß das Judentum sich den obrigkeitlichen Gesetzen unterzuordnen wisse. Die Verhandlungen darüber waren heftig. Der milde Lazare wußte indes die Gemüter zu beruhigen und eine Ausgleichung herbeizuführen12.

So versammelte sich gewissermaßen das erste jüdische Parlament in Paris in einem mit passenden Emblemen ausgeschmückten Saale des Stadthauses am Sabbat. Die Deputierten waren vollzählig erschienen; einige derselben waren mit einer gewissen Absichtlichkeit zu Wagen angekommen. Noch einmal versuchten einige Gewissenhafte unter ihnen die erste Verhandlung zu verschieben; aber vergeblich. [264] Die Furcht vor Napoleons Machtspruch lähmte auch solche, die es sonst nicht so leicht mit den religiösen Satzungen nahmen. Unter dem Vorsitze des Alterspräsidenten, des Rabbiners Salomon Lipmann von Colmar, wurde der Wahlakt vorgenommen. Die Frommen hatten bereits fertige Wahlzettel mitgebracht, die übrigen schrieben vor den Augen der Rabbinen ungescheut, andere ließen für sich schreiben. Nur zwei Männer eigneten sich für den Vorsitz, Berr Isaak Berr und Furtado, jener bewährt als unermüdlicher Verteidiger seiner Glaubensgenossen, und dieser gewiegt in parlamentarischen Formen, beide durch ihre Persönlichkeit und ihre Stellung Achtung gebietend. Jener wurde von der frommen Partei, und dieser von der politischen bevorzugt Furtado erhielt die Stimmenmehrheit, von 94 Stimmen 62; die übrigen war auf Berr gefallen13. Mit parlamentarischem Takt begann Furtado die Versammlung zu leiten. Die Deputierten wurden inne, welche schwere Verantwortlichkeit auf ihren Schultern ruhte und zeigten sich ihrer Aufgabe gewachsen. Eifer und Streben nach Einigkeit beseelten alle.

Auch die deutschen Rabbinen, welche ihr Leben bisher in der Abgeschiedenheit des Lehrhauses hinter Talmudfolianten zugebracht hatten, schickten sich schnell in die neue Lage und in die parlamentarischen Formen. Einzelne Deputierte trugen dazu bei, den Geist der Einmütigkeit bei allen rege zu machen. Zündend wirkte die Rede des Deputierten Lipmann Cerfberr, besonders die Worte: »Vergessen wir, woher wir stammen! Nichts mehr von Elsässer Juden, nichts mehr von Portugiesen, nichts mehr von deutschen Juden. Über den Erdboden zerstreut, sind wir doch nur ein einziges Volk, denselben Gott anbetend, und wie unser Gott es befiehlt, der Macht unterworfen, unter deren Gesetze wir leben«14. Allerdings mischte sich auch in ihre Gefühle eine überschwengliche, anwidernde Vergötterung Napoleons, der die Versammlung nicht genug Worte leihen konnte. Allein diesen Taumel teilten sie mit beinahe ganz Frankreich und dem halben Europa. Als nun gar der Offizier der vor dem Sitzungssaale aufgestellten Ehrenwache sich dem erwählten Präsidenten näherte, um seine Befehle entgegenzunehmen, die Wache beim Heraustreten der Deputierten ihnen militärische Ehren bezeugte und die Trommel rührte, fühlten sie sich gehoben, und ihre Furcht verwandelte sich in Hoffnung15.

Diese Hoffnung bewaffnete sie mit Mut, den Angriffen zu widerstehen. [265] welche die judenfeindlichen Schriftsteller gegen sie richteten. Meistens waren es Deutsche oder Halbdeutsche, welche diesen Zwischenzustand, zwischen der Gnade und Ungnade des Kaisers, in welchem die französischen Juden bangend schwebten, auszubeuten gedachten, um sie wieder der Gleichberechtigung beraubt zu sehen. Zwei Advokaten Poujoul von Colmar und Vivien von Metz eiferten, die öffentliche Meinung gegen sie einzunehmen16. Am Tage der Eröffnung der Versammlung schleuderte ein Schriftsteller in einem vielgelesenen Blatte17 die Anschuldigung gegen die Juden, daß sie vermöge ihrer Religion die Gesetze des Landes nicht anerkennen und daher der Einbürgerung unwürdig seien. Die jüdischen Deputierten hatten vollauf zu tun, sich der Angriffe gegen sie zu erwehren18. Inzwischen waren die Deputierten aus dem Königreich Italien, welche durch ihre Haltung einen wohltuenden Eindruck machten, vollzählig eingetroffen. Auch unter ihnen waren Spuren der Zeitrichtung, Verschiedenheit der religiösen Anschauungen und Überzeugungen, wenn auch nicht so gegensätzlich und schroff wie unter den französischen und deutschen Juden, zu erkennen.

Der bedeutendste unter den italienisch-jüdischen Deputierten war Abraham Vita di Cologna (de Cologne, geb. 1755, starb in Triest 1832)19. Zugleich rabbinisch und wissenschaftlich gebildet, von einnehmendem Äußern und von sprudelnder Beredsamkeit, wurde er als Rabbiner von Mantua in das Parlament des Königreichs Italien gewählt. Sein talmudisches und profanes Wissen war indes weder umfangreich noch tief. Cologna neigte sich der neuen Richtung zu, welche das Judentum aus seiner Absonderung reißen wollte, um ihm ein, sozusagen europäisches Gepräge aufzudrücken, aber Weg und Ziel waren ihm gleich unklar, und er blieb beim Wollen stehen. Auch ein älteres Mitglied der italienischen Notabeln, Josua Ben-Zion Segre (geb. um 1720, starb 1809)20, zugleich Grundbesitzer, Rabbiner und [266] Munizipalrat von Vercelli, war für wissenschaftliches Streben eingenommen und huldigte dem Neuen, obwohl er Nachkomme jenes Segre war, welcher eine so zähe Anhänglichkeit an den falschen Messias Sabbataï Zewi bewahrt hatte21. Die kabbalistische Verirrung hatte damals unter den kundigen italienischen Juden noch viele Anhänger, obwohl die ersten Bekämpfer derselben von Italien ausgegangen waren. Aber Ben-Zion Segre selbst war ihr abgeneigt. Dagegen lebte und webte in der Kabbala der italienische Deputierte Graziado (Chananel) Nepi, Rabbiner und Arzt von Cinto (geb. 1760, starb 1836)22. Er besaß eine erstaunliche Belesenheit in der jüdischen Literatur, die er in einem alphabetisch geordneten Namensverzeichnis der jüdischen Schriftsteller alter und neuer Zeit zeigte. Obwohl er die Gründe gegen die Kabbala recht gut kannte, blieb Nepi doch dieser Afterlehre treu. Er hätte nicht ein Jota von dem rabbinischen Judentum aufgegeben, aus Furcht, damit in der Himmelsordnung, wie er auf Grund der Kabbala wähnte, alles unterste zu oberst zu kehren. Sein Gesinnungsgenosse war der Deputierte Jakob Israel Carmi, Rabbiner von Reggio, der ihm indes an Gelehrsamkeit bei weitem nachstand.

In der zweiten Sitzung (29. Juli) überreichten die drei kaiserlichen Kommissäre feierlich zwölf Fragen, welche die Versammlung gewissenhaft beantworten sollte. Die Hauptpunkte waren, ob die französischen Juden Frankreich als ihr Vaterland, die Franzosen als ihre Brüder, die Staatsgesetze als auch für sie verbindlich betrachteten, als Folgerung die einschneidende dritte Frage: »Erlaubt das jüdische Gesetz Mischehen mit Christen?« und endlich, ob es den Wucher gegen Nichtjuden gestattet oder verbietet. Die übrigen Punkte in betreff der Vielweiberei, der Ehescheidung, des Verhältnisses der Rabbinen, waren untergeordneter Natur. Die meisten Mitglieder konnten beim Anhören dieser Punkte ein Gefühl der Gekränktheit nicht unterdrücken, daß ihre Vaterlandsliebe und ihre Anhänglichkeit an Frankreich noch in Frage gestellt waren, obwohl Juden sie mit ihrem Blute auf den Schlachtfeldern besiegelt hatten. Von vielen Seiten wurden bei dieser Frage Stimmen laut: »Bis in den Tod.« Die Anrede, welche Molé bei Überreichung der zwölf Fragen hielt, war äußerst kühl und zum Teil verletzend. Der Inhalt war ungefähr, die Klagen, welche gegen verschiedene [267] Juden erhoben würden, seien begründet; der Kaiser habe sich indes nicht begnügt, die Fortsetzung des Übels zu hemmen, er wolle die Mittel zur Abhilfe von den Deputierten vernehmen. Auf die ihnen vorgelegten Fragen sollten sie die Wahrheit ganz und vollständig geben. Der Kaiser gewähre ihrer Beratung volle Freiheit; aber er wünsche, daß sie Franzosen seien und bedenken möchten, daß sie dieser Ehre entsagen würden, wenn sie sich ihrer nicht würdig zeigten. Die Versammlung wußte nun, woran sie war. Sie war vor eine Alternative gestellt, zwischen Verzichtleisten auf Gleichberechtigung und Schädigung des Judentums.

Furtado wußte indes sehr geschickt in einer Erwiderung auf die Rede des Komissars das Mißtrauen des Kaisers in einen Schein von Vertrauen zu verwandeln, daß den Juden die Gelegenheit, diese Fragen zu beantworten, äußerst erwünscht sei, um so einen Irrtum aufdecken und einer Menge von Vorurteilen gegen sie ein Ende machen zu können. »Ich sehe im Geiste den Genius der Geschichte, wie er mit unvergänglichem Griffel, frohen Blickes in dauerndes Erz eingräbt, was der Held seines Jahrhunderts tat, um die Scheidewand niederzureißen, welche alle Nationen des Erdbodens von den zerstreuten Überbleibseln eines der ältesten Völker des Erdbodens trennte.« Aufrichtiger, männlicher und auch wärmer war die Rede, welche Berr Isaak Berr in dieser Sitzung gehalten hat. Furtado vertrat die Juden, aber nicht das Judentum; er hatte zu verstehen gegeben, daß die Versammlung es sich zur Pflicht und Ehre rechnen würde, sich jedem Winke des Kaisers zu fügen; Berr lieh auch dem Judentum das Wort und ließ es würdig auftreten: »Mehr als siebzehn Jahrhunderte sind seit jener ewig denkwürdigen Epoche verflossen, wo durch fremde und siegreiche Legionen das jüdische Volk unterjocht ward, sein zinsbarer Zustand sich in einen sklavischen verwandelte, und der Sturm des Unglücks es nach den vier Enden des bewohnten Erdballs zerstreute. Immer unglücklich und verfolgt, immer treu dem Glauben der Väter, nicht Martern, nicht den Tod scheuend, bietet es noch heute das Ehrfurcht einflößende, der menschlichen Vernunft unbegreifbare Schauspiel einer unbeweglichen Säule dar, die der einreißenden Flut der Jahrhunderte widerstanden hat. Und wenn der Ursprung dieses Volkes in der Wiege des menschlichen Geschlechts zu suchen ist, so scheint es, daß seine Trümmer erst mit dem letzten menschlichen Wesen untergehen sollen. Während unseres Unglücks und unserer Sklaverei war es nicht bloß der religiöse Glaube, der unsere Väter auszeichnete; selbst mitten in der Unterdrückung glänzte oft das Licht der Wissenschaften. [268] das heilige Feuer der Tugend der unglücklichen Israeliten ... Als Franzosen und als Juden wollen wir uns dem Erguß unserer Herzen überlassen. Laßt uns schwören beides zu bleiben, Franzosen, indem wir mit Eifer das von uns geliebte Vaterland verteidigen, und Juden, indem wir den religiösen Gesetzen und dem Glauben unserer Väter treu bleiben. Als beides wollen wir unserem erhabenem Kaiser und König ewige Liebe schwören23. Die Beantwortung der Fragen wurde einer Kommission überwiesen, zu welcher außer dem Präsidenten, dem Sekretär und den Skrutatoren die vier ausgezeichnetsten Rabbinen Sinzheim, Andrade, de Cologna und Segre und die zwei gelehrten Laien Isaak Berr und Lazare gehörten.

Diese Kommission übertrug die Hauptarbeit dem Rabbinen David Sinzheim, dem gelehrtesten und geachtetsten Mitgliede der Versammlung, welcher sie auch zur Zufriedenheit derselben, sowie der Kommissarien und schließlich auch des Kaisers in der kürzesten Zeit vollendete (30. Juli bis 3. August)24. Seine Ausarbeitung wurde nämlich noch vor der öffentlichen Beratung den Kommissarien übermittelt, und diese gaben dem Kaiser Nachricht davon. Napoleon war dadurch mit der Haltung der Versammlung so zufrieden, daß er ihr melden ließ, er werde sämtliche Mitglieder in einer Audienz empfangen. Überhaupt flößte der parlamentarische Takt der Mitglieder im Verlaufe dem Kaiser so viel Hochachtung ein, daß er von seinem Vorurteile gegen die Juden teilweise zurückkam. Er hatte sich unter Juden Trödler und Wucherer, schleichende, gebückte Gestalten oder verschmitzte Duckmäuser, welche gierig auf Raub lauern, vorgestellt und gewahrte zu seinem Erstaunen unter den Mitgliedern Männer von gediegenem, würdigem Charakter, von intelligentem Wesen und imposanter Haltung, von denen einige seinem Staatsrate hätten einverleibt werden können. Er bekam dadurch eine bessere Meinung von den Juden. Allerdings trug auch der Weihrauch der Vergötterung dazu bei, den die Versammlung ihm in dichten Wolken zuwallen ließ, wofür der Emporkömmling nicht unempfindlich war. Die große Aufgabe, welche den [269] jüdischen Deputierten zugefallen war, hatte sie auch größer gemacht, sie über das gewöhnliche Maß gehoben, idealisiert. Das Zusammenwirken hatte sie begeistert, die Reden, die gehalten wurden, sie berauscht, und selbst die nüchternen deutschen Mitglieder wurden davon angesteckt.

In der dritten Sitzung (4. August), in welcher die Beantwortung der Fragen debattiert werden sollte, traten die Deputierten schon mit Selbstbewußtsein und Siegesgewißheit auf. Die ersten zwei Fragen, ob die Juden mehrere Frauen heiraten dürften, und ob eine Ehescheidung nach dem französischen Gesetze auch die religiös-gesetzliche Anerkennung finde, boten keine Schwierigkeit. Sie wurden im Sinne des Kaisers erledigt, ohne dem Judentume etwas zu vergeben. Aber die dritte Frage erzeugte eine leidenschaftliche Erregtheit und offenbarte den Gegensatz, der seit Mendelssohn in die Gemüter eingezogen war. »Darf sich eine Jüdin mit einem Christen oder ein Jude mit einer Christin verheiraten?« Diese Frage hatte schon im Schoße der Kommission heftige Debatten veranlaßt, und nun erst gar in voller Versammlung! Es gab unter den Deputierten nicht wenige, die dem alten Judentum bereits so entfremdet waren, daß sie kein Bedenken trugen, die Frage aus vollster Seele zu bejahen. Aber die deutschen Rabbinen, der greise Salomon Lipmann und der kabbalistische Nepi, auch manche Laien empfanden Gewissensunruhe bei dieser Frage, die so tief in das Fleisch des Judentums einschnitt. Indes auch die Frommen fühlten es, daß es äußerst bedenklich sei, sie unbedingt zu verneinen. Aber die Kommission hatte sie vorher geschickt beantwortet, und wenn Sinzheim auch daran gearbeitet hat, so macht es seinem Verstande und seinem Takte viele Ehre. Im Eingange wurde klugerweise auseinandergesetzt, daß vom biblischen Standpunkte aus nur die Ehe mit den kanaanitischen Völkerschaften verboten sei. Selbst vom Standpunkte des Talmuds wären Mischehen gestattet, da auch er die europäischen Völkerschaften nicht als Götzendiener betrachte. Die Rabbinen würden allerdings gegen eine solche Verbindung sein, da bei einer solchen Eheschließung die erforderliche Zermonie nicht angewendet werden könne. Sie, die Rabbinen, würden demnach Anstand nehmen, eine solche Mischehe einzusegnen, ebenso wie die katholischen Priester dabei ihre Mitwirkung versagen würden. Diese Weigerung hätte aber keine Folgen, da der Staat die Zivilehe anerkenne. Jedenfalls erkennen selbst die Rabbinen einen Juden oder eine Jüdin, die eine Mischehe eingehen würden, als volle Religionsgenossen an. Diese Erklärung schien indes den Frommen zu nachgiebig; es entspann sich eine hitzige Debatte dabei. Mehrere wünschten, daß die Rabbinen [270] ganz allein darüber entscheiden sollten, da es eine rein religiöse Frage sei, wie denn auch über eine astronomische Frage z.B. nur Sachkundige vernommen werden würden. Ein Sturm erhob sich gegen dieses Verlangen. Ein Rabbiner (Andrade?) hatte den Mut, gelegentlich auszusprechen, daß das Judentum entstellende Zusätze enthalte, die ihren Grund im Aberglauben hätten. Indessen einigte sich doch die Versammlung über die Formel der Antwort, und damit war die größte Schwierigkeit überwunden.

Die übrigen Fragen wurden ohne Aufregung in zwei Sitzungen (7. und 12. August) erledigt. Die Fragen, ob die Juden die Franzosen als ihre Brüder und Frankreich als ihr Vaterland betrachteten, beantwortete die Versammlung mit einem lauten, enthusiastischen Ja. Sie konnte sich dabei auf das Judentum berufen, das in seinen drei Phasen, der biblischen, talmudischen und rabbinischen, die Menschenliebe und die Brüderlichkeit an die Spitze stellt. Von dieser starken Seite des Judentums aus konnte die Versammlung alle die dummen Vorurteile oder die Verlogenheit ihrer Gegner, daß das Judentum Christenhaß predige, in ihr Nichts zurückweisen. Nur ein einziger Punkt in dem Entwurfe der Kommission gab Veranlassung zu einer gewissen Aufregung, der Punkt, welcher den portugiesischen Juden eine Art Vorzug einzuräumen schien, als wenn sie vermöge ihrer Haltung in größerer Achtung bei der christlichen Bevölkerung ständen, als die deutschen Juden; dieser Satz wurde dahergestrichen.

Bei Beantwortung der zwei Wucherfragen konnte die Versammlung ebenfalls ein festgewurzeltes Vorurteil beseitigen und das Judentum in ein günstiges Licht stellen. Das pentateuchische Gesetz, die Thora, spreche gar nicht von Wucher, verbiete ihn also weder gegen die Stammesgenossen, noch halte es ihn gegen Fremde für gestattet; es spreche lediglich von Zinsnahme, sei es von Geld oder beweglichem Eigentum. Die Absicht des Gesetzgebers beim Verbot der Zinsnahme überhaupt sei gewesen, das Band der Brüderlichkeit unter den Stammesgenossen zu befestigen und die Gleichheit des Besitzes zu befördern, was auch das Gesetz vom Erlaß- und Jobeljahr bezwecken wolle. In dieses Gesetz sei auch der Fremde, der sich im Lande angesiedelt, eingeschlossen gewesen. Wenn es gestattet sei, dem Fremden auf Zins zu leihen, so seien darunter lediglich die Ausländer verstanden, die mit dem Gelde Geschäfte betrieben. In einem solchen Falle gestatte auch der Talmud und die Rabbinen die Zinsnahme von Juden untereinander bei Gleichheit von Gewinn und Verlust auf beiden Seiten. Die Versammlung beschloß ihre Beantwortung mit den Worten [271] der Entrüstung: »Man kann zwar nicht leugnen, daß es unter den Hebräern solche gibt, die sich dem von der Religion verbotenen Wucher hingeben, aber in einer weit geringeren Zahl, als man glaubt. Ist es nicht ungerecht, 100000 Juden dieses Lasters zu beschuldigen?« So lautete die ebenso verständige, wie wahre Antwort der Notabeln auf diese Frage. Im ganzen hat die Versammlung ihre schwere Aufgabe mit Würde und Takt gelöst und dem Judentum nur wenig vergeben.

Inzwischen kam der Geburtstag des Kaisers (15. August) heran, und die Versammlung benutzte ihn, um von neuem demjenigen ihre Huldigung zu bezeugen, in dessen Hand das Geschick der französischen Juden lag. Die Synagoge von Paris verwandelte sich gewissermaßen in einen Götzentempel, in dem des Kaisers Bild mit Blumen geschmückt hing. Ihm zu Ehren sang man Hymnen in hebräischer und französischer Sprache. Drei Rabbinen predigten zur Verherrlichung Napoleons, Andrade in französischer, Segre in italienischer und Sinzheim in deutscher Sprache; der Greis Segre überbot seine Kollegen an Übertreibung und Überschwenglichkeit. Der Kaiser bezeugte der Versammlung dafür seine volle Zufriedenheit. Zur Audienz wurde sie zwar nicht zugelassen, aber er ließ nach Prüfung der Antworten Sinzheim und noch einigen Deputierten vertraulich durch die Kommissarien die Versicherung zugehen, er hege die gnädigste Gesinnung für die Bekenner der jüdischen Religion und werde ihnen nichts von den Rechten der französischen Bürger entziehen25. Die Bewunderung, die Napoleon früher für dieses lebendige Denkmal des ältesten Volkes und der ältesten Zivilisation gehegt hatte, erhielt durch die Haltung des jüdischen Parlaments in seinem Innern wieder die Oberhand über die Verachtung, die ihm einige jüdische Trödler und Wucherer gegen sie eingeflößt hatten. Der Kommissar Molé, der zuerst den Eingebungen des Judenhasses und der Antipathie gegen die Juden erlegen war und ihre Ausschließung beantragt hatte, mußte öffentlich erklären (18. Sept.), daß der Kaiser von den Absichten und dem Eifer der Versammlung befriedigt sei. Diese Anrede schlug einen ganz anderen Ton an, als die früheren: »In der Tat, wer wäre nicht von Erstaunen ergriffen beim Anblick dieser Versammlung von aufgeklärten Männern, erwählt unter den Nachkommen des ältesten Volkes? Wenn irgendeine Persönlichkeit aus den entschwundenen Jahrhunderten wieder auflebte, und dieses Schauspiel ihren Blick träfe, würde sie sich nicht in die Mauern der heiligen Stadt versetzt glauben, oder würde sie nicht [272] meinen, daß eine Umwälzung die menschlichen Dinge bis auf ihren Grund erneuert habe?« – »Seine Majestät«, fuhr Molé fort, »sichert Ihnen die freie Ausübung Ihrer Religion, den Vollgenuß Ihrer politischen Rechte zu; aber zum Tausche für diesen hohen Schatz fordert sie eine religiöse Bürgschaft für die volle Verwirklichung der in ihren Antworten ausgesprochenen Prinzipien.«

Wer sollte die Bürgschaft bieten? Napoleon ließ ein Wort der Überraschung verkünden, welches die Versammlung mit freudigem Erstaunen erfüllte und sie elektrisierte. »Der Kaiser schlägt vor, das große Synhedrion (Sanhedrin) zusammenzuberufen!« Diese mit dem Tempel zugleich untergegangene Körperschaft, welche allein in Israel mit Autorität versehen war, sollte, neuerstanden, die Antworten der Versammlung in Entscheidungen umwandeln, damit sie gleich denen des Talmuds und neben ihnen in den Augen der Juden aller Länder und aller Jahrhunderte das bestmögliche Ansehen erlangen. »Es soll den wahren Geist des Gesetzes zurückrufen, die Gesetze des Judentums zeitgemäß auslegen, die falschen oder streitigen aufheben, und außerdem eine neue Organisation schaffen.« Die Versammlung sollte ferner die Zusammenkunft des großen Sanhedrins allen Synagogen Europas kundgeben, damit sie nach Paris solche Deputierte entsenden könnten, welche imstande wären, die Regierung mit neuer Einsicht zu versehen, und würdig seien, mit der Versammlung in Verbindung zu treten. Damit dieses erneuerte Sanhedrin den durch die Geschichte geheiligten, ehrwürdigen und imposanten Charakter erhalte, sollte es vollständig nach dem Vorbilde des alten gebildet werden, aus einundsiebzig Mitgliedern bestehen, und zwar mit einem Vorsitzenden (Nassi), einem ersten Beisitzer (Ab Bet-Din) und einem zweiten Beisitzer (Chacham). Beim Anhören dieser Rede war den Deputierten zu Mute, als wenn sie plötzlich die alte Herrlichkeit Israels aus der Gruft auftauchen und feste Gestalt annehmen gesehen hätten. Sie waren drei Monate vorher zusammenberufen worden, um ihr gefährdetes Bürgerrecht zu retten, und nun wurde ihnen eine Aussicht eröffnet, ihre glänzende Vergangenheit in der Gegenwart auferstehen zu sehen und dabei zu helfen. Sie waren förmlich geblendet und betäubt davon. Wer diesen Restaurationsgedanken beim Kaiser angeregt hat, ist nicht bekannt geworden. War es vielleicht Sinzheim oder Furtado, die öfter von den Kommissarien zu Rate gezogen worden waren? Oder hatte die Schrift Israel Jacobsons26, worin er den Kaiser [273] aufforderte, einen hohen Rat für die europäische Gesamtjudenheit mit einem Patriarchen an der Spitze zu ernennen, ihn darauf gebracht? Oder hatte Napoleon dabei die Absicht, beim Herannahen des Krieges gegen Preußen die Juden in den ehemals polnischen Provinzen für sich zu gewinnen, damit sie seinen Heeren Vorschub leisteten? Furtado scheint allerdings Kunde von dem Beschlusse, ein Sanhedrin ins Leben zu rufen, gehabt zu haben. Denn seine Erwiderung auf Molés offizielle Ankündigung der Zusammenberufung trug nicht den Charakter der Überraschung, vielmehr den eines zurechtgelegten Programms, dem Kaiser auch in Gewissenssachen eine Autorität einzuräumen.

Selbstverständlich ließ es die Versammlung bei Vernehmung dieser Kunde nicht an enthusiastischen Ausrufen und Beschlüssen fehlen. Sie genehmigte alles, was die Kommissare vorgeschlagen oder auch nur angedeutet hatten. Das Sanhedrin sollte zu zwei Dritteln aus rabbinischen und zu einem Drittel aus Laienmitgliedern bestehen, und zwar zunächst aus sämtlichen Rabbinen der Notabelnversammlung und einigen neu zu wählenden. Damit hatte eigentlich die Bedeutung der Versammlung aufgehört, sie spielte nur noch eine Scheinrolle. Höchstens bestimmte sie noch aus eigenem Antriebe die Eröffnung des Sanhe drins auf den 20. Oktober. Zwei Wahlen hatte sie noch vorzunehmen, fünfundzwanzig Laienmitglieder aus ihrem Schoße für das Sanhedrin und eine Neunerkommission zu ernennen, welche die Arbeiten für das große Sanhedrin vorbereiten und mit den Kommissarien verhandeln sollte. Wichtig war nur noch der Aufruf, den sie an die Gesamtjudenheit erließ (24. Tischri = 6. Okt.), sie für das zusammentretende Sanhedrin zu erwärmen und zu ermuntern, Deputierte zu entsenden. Dieser Aufruf, in vier Sprachen verfaßt (hebräisch, französisch, deutsch und italienisch), gibt die Gefühle zu erkennen, von welchen die Mitglieder beseelt waren, und die Hoffnung, die sie von dem großen Sanhedrin hegten: »Ein großes Ereignis wird vorbereitet. Was unsere Väter seit einer langen Reihe von Jahrhunderten nicht gesehen hatten, was wir in unseren Tagen nicht zu sehen hoffen konnten, wird vor den Augen der erstaunten Welt von neuem erscheinen. Der 20. Oktober ist der Tag, der zur Eröffnung eines großen Sanhedrins in der Hauptstadt eines der mächtigsten christlichen Reiche und unter dem Schutze des unsterblichen Fürsten, der dasselbe regiert, bestimmt ist. Paris wird dann der Welt dies Schauspiel darbieten, und dieses ewig denkwürdige Ereignis wird für die zerstreuten Überbleibsel [274] von Abrahams Nachkommen eine Periode der Erlösung und des Glückes eröffnen. ....«

»Wer sollte nicht mit uns die verborgenen Pläne der Vorsehung bewundern, die wir nicht ergründen können, welche die Formen der menschlichen Sachen verändert, den Bedrückten tröstet, den Niedrigen aus dem Staube erhebt, den Prüfungen, welche seine göttlichen Beschlüsse bestimmen, ein Ende macht, und den getreuen Beobachtern seines Gesetzes die Achtung und das Wohlwollen der Nationen wieder verleihet? Seit unserer Zerstreuung haben unzählbare Veränderungen die Unbeständigkeit der menschlichen Dinge bewiesen. Die Nationen haben von Zeit zu Zeit einander wechselweise vertrieben und sich miteinander vermischt. Wir allein haben dem Strom der Jahrhunderte und der Revolutionen Widerstand geboten.«

»Alles verkündigte uns in Europa ein milderes Los und eine weniger ungewisse Existenz; doch dieser Zustand der Dinge war bloß eine schimmernde Aussicht. Um denselben zu verwirklichen, mußte nach öffentlichen Stürmen aus den unruhigen Bewegungen eines unzählbaren Volkes unter dem Schutze der göttlichen Hand eins von den mächtigen Häuptern aufstehen, um welches sich alle Völker aus natürlicher Neigung zu ihrer Erhaltung versammelten.«

Das jüdische Parlament und die daraus hervorgegangene Wiederherstellung eines Sanhedrins erregte in der Tat eine große Spannung in Europa. An Kriegstaten und glänzende Siege Napoleons war die Welt gewöhnt. Seine Waffenwunder waren so alltäglich geworden, daß man nicht mehr darüber erstaunte. Aber daß dieser bewunderte und gefürchtete Held sich zu dem ältesten Volke herabließ, es aus der Niedrigkeit zu erheben und ihm wenigstens eine seiner verlorenen Herrlichkeiten wiederzugeben, erregte die allgemeine Aufmerksamkeit, unter Christen vielleicht noch mehr als unter Juden. Man betrachtete dieses Ereignis als etwas Wunderbares, als einen neuen weltgeschichtlichen Keim, welcher vielleicht eine neue Gestaltung der Dinge hervorbringen würde. Freilich wagten die meisten Gemeinden aus Furcht vor ihrer argwöhnischen Regierung nicht, ihren Enthusiasmus kundzugeben. Nur eine Gesellschaft in Frankfurt a.M., dessen Regent, der Fürst Primas Dalberg, Napoleons Verehrer war, und die aufgeklärte neue Gemeinde in Amsterdam (Adat Jeschurun) richteten Huldigungsadressen an die Versammlung, welche Furtado als Vorsitzender in demselben Tone beantwortete27. Einige christliche Schriftsteller in [275] Bamberg, ein katholischer Geistlicher Gley an der Spitze, erwarteten so reiches und wichtiges Material von der jüdischen Versammlung in Paris, daß sie ein eigenes Blatt, eine Art Zeitung der Juden, dafür gründeten28. Nur die Berliner Aufgeklärten, der Kreis David Friedländers, empfanden dabei ein unbehagliches Gefühl, daß von Frankreich aus vermittelst des Sanhedrins eine Wiedergeburt des Judentums mit antikem Charakter und doch in einem neuen Geiste hervorgehen könnte. Sie erklärten daher das Sanhedrin für ein Gaukelspiel, das Napoleon seinen Parisern geben wollte29. Patriotismus hatte sich auch in dieses Unbehagen gemischt. Die preußischen Juden empfanden das tiefe Weh mit, welches über das preußische Volk und das Königshaus durch die Niederlage bei Jena und Auerstädt (14. Okt. 1806) gekommen war. Napoleon und seine siegreichen Heere waren triumphierend in Berlin eingezogen, die Festungen hatten sich ohne Gegenwehr ergeben, und ganz Norddeutschland bis zur Nord- und Ostsee und bis zur Weichsel lag dem Sieger offen. Der preußische Stolz und Mannesmut war an einem Tage gebrochen. Die hochmütigen Katheder- und Kanzelweisen, welche mit vornehmer Verachtung auf die Juden wie auf Sklaven herabgesehen hatten, empfanden selbst, was Knechtschaft bedeutet; sie wurden im eigenen Lande als Fremde behandelt. Aus ihrem Traume von Überlegenheit und Vorzüglichkeit grausam geweckt, benahmen sich die eingebildeten Weisen wie Kinder. Die Klugen liefen zum siegreichen Feinde über und leckten ihm den Staub von den Füßen. Immer weiter drang der Sieger nach Osten vor, bis in die sogenannten südpreußischen Provinzen, in die Gebiete von Posen und Warschau. Auf den Wintermärschen, welche in dieser rauhen Gegend außerordentlich beschwerlich und aufreibend waren, fanden die französischen Soldaten bei den Juden hilfreichen Vorschub. Hätten die neu gewonnenen jüdischen Untertanen etwa dem preußischen Königshause für jenes Gesetz30 treu und dankbar sein sollen, welches ihnen neue Beschränkungen[276] auferlegt und sie der Willkür des polnischen Adels nur entzogen hatte, um sie dem Hochmut des preußischen Beamtentums zu überliefern? Gleich den Polen begrüßten die in diesem polnischen Landstrich lebenden Juden die Franzosen als Befreier. Napoleon sagte von dieser Dienstbeflissenheit der Juden gegen ihn und sein Heer, es sei eine Frucht des von ihm zusammenberufenen Sanhedrins31.

Während der Kaiser den Winterfeldzug gegen die preußischen Heerestrümmer und die mit Preußen verbündeten Russen fortsetzte, beschloß die jüdische Deputiertenversammlung ihre Sitzungen, und das Sanhedrin begann seine Beratungen. Der Schluß bot nichts Bemerkenswertes; den Notabeln war die Beratung über den Entwurf zur Konsistorialverfassung zugewiesen, welche die Neunerkommission ihr unterbreitet hatte. Diese Verfassung war in dem Hauptpunkte das Werk der kaiserlichen Kommission und enthielt verdächtigende und verletzende Bestimmungen genug. Als ob es die französischen Juden im tiefsten Innern doch nicht ganz ernst mit der Versicherung ihrer Hingebung an den Staat gemeint hätten, sollten sie in einem Netze von Gesetzen eingefangen werden, das sie selber für sich weben mußten.

Ein Zentralkonsistorium mit einem Großrabbinen sollte eine hierarchische, dem kirchlichen System nachgebildete Zentralisation bilden, und lediglich die Aufgabe haben, die einzelnen Konsistorien, Rabbinen, Synagogen und Gemeinden zu überwachen. Diese wiederum sollten die Polizei für die einzelnen Juden abgeben, daß die dem Kaiser genehmen Synhedrialbeschlüsse befolgt würden, und ganz besonders, daß die jüdischen Behörden dem Wucher steuern und jedes Jahr die Anzahl der jüdischen Militärpflichtigen angeben sollten. Vergebens hatte die Minorität der Versammlung der Notabeln das Schimpfliche dieser Verpflichtung der Rabbinen zu Polizeidiensten hervorgehoben und auf die Schmach hingewiesen, welche den Juden dadurch angetan werde, als ob sie den Waffendienst scheuten. Ein Mitglied derselben machte geltend, wie viele jüdische Soldaten im Kriege gegen Preußen dienten, darunter siebzehn Offiziere aus den deutschen Departements. Wie dürfen die Juden selbst ein Gesetz gutheißen oder auch nur durchgehen lassen, welches so die eigene Feigheit verewigt? Die Minorität schlug daher eine Änderung vor, welche die Ehre der Juden und die Würde der Rabbinen unangetastet lassen sollte. Allein die Majorität wagte nicht dem Vorschlage der kaiserlichen Kommissarien entgegenzutreten und nahm die beschimpfenden Bestimmungen an. [277] Noch weniger hatte sie den Mut, aus eigenem Antriebe nützliche Vorschläge zu machen; sie wagte nicht einmal anzugeben, wie die Rabbinen und Großrabbinen ausgebildet werden sollten. Schüchtern erlaubte sie sich nur die Bitte, daß der Staat die Besoldung der Rabbinen zum Teil wenigstens übernehmen solle.

Die Schlußsitzung des jüdischen Parlaments, das zuletzt immer mehr in Liebedienerei verfiel, war feierlich. Einer der Sekretäre, Isaak Samuel Avigdor aus Nizza, der französischen und italienischen Sprache kundig, welcher einen Rückblick auf die jüdische Geschichte warf, die Ursache der Antipathie der Völker gegen den jüdischen Stamm angab, hob zum Schlusse noch hervor, daß die Vertreter der katholischen Kirche stets oder doch öfter milde und barmherzig an den Juden gehandelt hätten. »Das Volk Israel, immer unglücklich und beinahe immer unterdrückt, hat nie Mittel und Gelegenheit gefunden, seine Dankbarkeit für so viele Wohltaten an den Tag zu legen ... Seit achtzehn Jahrhunderten ist die Gelegenheit, die sich jetzt uns darbietet, die erste, um die Gefühle unserer Herzen zu erkennen zu geben ... Darum ... beweisen wir der Welt, daß wir alle unsere ehemaligen Unglücksfälle vergessen haben, und daß nur die guten Handlungen unauslöschlich in unsere Herzen gegraben sind. Hoffen wir von den Geistlichen, unseren Zeitgenossen, daß sie durch ihren Einfluß das heilige Gefühl der Bruderliebe anfachen werden.« Die Versammlung nahm den wahrscheinlich eingegebenen Vorschlag Avigdors an, daß sie voll Dankbarkeit für die Aufnahme sei, welche die Päpste und geistlichen Herren zu verschiedenen Zeiten den Israeliten angedeihen ließen, als Barbarei, Vorurteil und Unwissenheit die Juden verfolgten und sie aus dem Schoße der Gesellschaft stießen, und sie beschloß, daß der Ausdruck dieser Empfindung in das Protokoll niedergelegt werde.

Vier Tage nach dem Schluß der Notabelnversammlung (1. Adar I = 9. Febr. 1807) trat das große Sanhedrin zusammen, das einen ganz andern Charakter hatte. Es bestand, wie schon angedeutet, zu zwei Dritteilen aus Rabbinen, meistens aus denen, welche an der Notabelnversammlung beteiligt waren. Dadurch und durch die Hinzuziehung von fünfundzwanzig Laien aus derselben Versammlung war die von Napoleon gewünschte Bestätigung der zwölf Punkte gesichert. Scheinbar sollte das große Sanhedrin selbständig tagen und handeln. Die Kommissarien sollten nicht in Verkehr mit ihm treten. Nur die ersten drei Würdenträger hatte der Minister des Innern ernannt, Sinzheim zum Vorsitzenden (Nassi), den greisen Segre zum ersten Beisitzer [278] (Ab-Bet-Din) und Abraham di Cologna zum zweiten Beisitzer (Chacham). Die meisten neueinberufenen rabbinischen Mitglieder italienischer und deutscher Zunge – da Frankreich damals nur sehr wenige Männer mit talmudisch-rabbinischer Kenntnis besaß – zeichneten sich durch nichts aus und brachten keine Bewegung in der Versammlung hervor. Die Eröffnung des Sanhedrins geschah auf eine feierliche und eindringliche Weise. Vom Hause des Präsidenten begaben sich die Mitglieder in die ausgeschmückte und mit Zuschauern aus den höchsten Gesellschaftskreisen gefüllte Synagoge. Es versteht sich von selbst, daß bei dieser Gelegenheit begeisterte Reden gehalten wurden. Sinzheims hebräische Rede konnte zwar wenig Eindruck machen; aber als er mit der Thorarolle im Arme, mit der ihm eigenen Würde die Versammlung segnete, um Erleuchtung flehte und ein Gebet sprach, fühlten sich die Zuschauer von einem eigenen Gefühl ergriffen. Die italienische Rede di Colognas erhöhte noch diese Stimmung, erregte Enthusiasmus und hinterließ einen sehr nachhaltigen Eindruck32. Sie war schwungvoll gehalten. »Es ist also wahr, daß heute die zerstreuten Reste Israels sich Glück wünschen können, eine Stelle in den glorwürdigen Annalen des größten der Helden einzunehmen! ... Großer Gott! Deiner erhabenen Güte ist es also gefällig, mich als einen Hesekiel, Zeuge und Bewunderer der beginnenden Auferstehung (der für vertrocknet gehaltenen Gebeine Israels) sein zu lassen.« Napoleons Verherrlichung fehlte auch in dieser Rede nicht und durfte nicht fehlen. Hymnen in hebräischer, französischer und italienischer Sprache wechselten mit Reden ab.

Aus der Synagoge begab sich die Versammlung in das Stadthaus und in den für sie ausgeschmückten Saal, und die siebzig Mitglieder setzten sich ihrem Alter nach in Halbmondform nach altem Brauch um den Vorsitzenden. Da die Sitzungen öffentlich waren, so pflegten sich viele Zuschauer dazu einzufinden. Die Synhedrialmitglieder waren angemessen gekleidet, in schwarzer Tracht, mit einem seidenen Mäntelchen und einem dreieckigen Hut auf dem Haupte; das war vorgeschrieben und kein Mitglied durfte anders erscheinen. Ein eigens dazu von Sinzheim verfaßtes hebräisches Gebet ging der ersten, sowie allen Sitzungen voran33. Sinzheims und Furtados Reden, womit die erste Sitzung eröffnet wurde, waren durchaus der Lage angemessen. Der erstere sprach: »Wenn ich meine Blicke auf diese erhabene Versammlung [279] hefte, versetzt sich meine Einbildungskraft um Jahrtausende in jene Zeiten zurück, wo das Volk seinen Ursprung nahm, und mein Herz kann sich eines gewissen Gefühls nicht erwehren, das ihr ohne Zweifel mit mir teilet. Schriftgelehrte und Notabeln Israels! Noch von den Schlägen der grausamsten Intoleranz zerbrochen, wer von uns hätte es geglaubt, daß dieser einst noch solche Freiheit für so viele Unglückliche folgen würde?« Und der letztere sprach: »Ergriffen von Erstaunen und von Hochachtung für die Majestät der Religion, und in meinem Gedächtnis alle die Erinnerungen sammelnd, welche unsere Jahrbücher über die schönen Tage der heiligen Stadt hinterlassen haben, glaube ich Ihnen nach einem so langen Verlauf der Jahrhunderte und der Revolution den erhabenen Gerichtshof zu erblicken, bestimmt, die Auslegung des göttlichen Willens zu unterstützen.«

Die zweite Sitzung (12. Febr.) beschäftigte sich mit dem Vorlesen der Gesetzesvorschläge, welche das Sanhedrin heiligen sollte, mit der Mitteilung von Zustimmungsadressen von verschiedenen Gemeinden Frankreichs, Italiens, des Rheinbundes und besonders von den Gemeinden Dresden und Neuwied34 und dem Empfang der aus Amsterdam eingetroffenen Sendboten, das Sanhedrin zu begrüßen. Diese wurden von der Separatgemeinde (Adat Jeschurun) dahin abgeordnet, damit diese Gemeinde durch die Anlehnung an die Versammlung, welche die Aufmerksamkeit von Europa auf sich zog, ein größeres Ansehen erlange. Die Amsterdamer neue Gemeinde hatte sich dazu die Erlaubnis vom König von Holland, Ludwig Bonaparte, erwirkt, der, widerwillig auf den Thron gesetzt, ein ebenso großer Judenfreund wie Menschenfreund war. Die drei von dieser Gemeinde abgeordneten Sendboten, der Advokat Asser, der Arzt de Lemon und der Mathematiker Littwak, waren vom König ermächtigt worden, den Beschlüssen des Sanhedrins zuzustimmen. Alle drei hielten Ansprachen an die Versammlung (die beiden ersten in französischer, und Littwak, ein geborener Pole, in hebräischer Sprache)35. Dem Nassi Sinzheim war dabei eigentümlich zumute. Er mußte diese drei Abgeordneten als Vertreter der holländischen Juden begrüßen und ihre Reden beantworten, obwohl er wußte, daß sie nur die gewissermaßen von den beiden Hauptgemeinden Amsterdams ausgestoßenen, dem alten Judentum abholden Mitglieder vertraten. Die frommen Juden Amsterdams und Hollands verhielten sich vielmehr schmollend [280] zum Sanhedrin. Auch die drei Sendboten aus Amsterdam sahen sich enttäuscht. Sie waren infolge des Aufrufes der Notabelnversammlung (o. S. 274), in der Erwartung gekommen, daß sie zur Beratung über schwerwiegende, die ganze Judenheit umfassende Fragen zugezogen werden würden. Statt dessen wies man ihnen eine passive Rolle zu, den Sitzungen als Ehrengäste beizuwohnen.

Das Sanhedrin selbst kränkelte an Stoffmangel. Die in Aussicht gestellte Inangriffnahme von neuen Bestimmungen war unterblieben. Der französisch-preußische Krieg hatte dem Kaiser das Sanhedrin und die Juden überhaupt dem Gedächtnisse entrückt. So blieb für die Synhedrialmitglieder die einzige Tätigkeit, die Antworten der Vorversammlung in feste, unverbrüchliche Gesetze umzuwandeln. Sie sollten die Gewähr und die Bürgschaft abgeben, daß die französischen, deutschen und italienischen Juden Frankreichs es mit der Versicherung ihrer Anhänglichkeit an das Vaterland und ihrer Unterwürfigkeit unter die Landesgesetze ernst meinten. Die Synhedrialbeschlüsse selbst wurden im Schoße des Sanhedrins gar nicht verhandelt, sondern, wie sie von der Neunerkommission ausgearbeitet und von Furtado vorgetragen wurden, einstimmig angenommen. Nicht einmal die Berechtigung eines neuen Sanhedrins für eine verbindliche Gesetzgebung, und ob sich dieses dem alten gleichstellen dürfe, wurde in Beratung gezogen. Die Rabbinen halfen sich über dieses Bedenken hinweg, daß es nach dem Talmud jedem Zeitalter gestattet sei, Anordnungen und Bestimmungen zu treffen; damit erklärten sie sich ohne weiteres für konstituiert36. Das Sanhedrin nahm ferner ohne Bedenken die von Furtado ausgesprochene unterwühlende Ansicht an, daß das Judentum aus zwei streng voneinander geschiedenen Elementen bestehe, aus rein religiösen und politisch-gesetzlichen Bestimmungen. Die ersteren seien unveränderlich, die letzteren dagegen, welche seit dem Untergang des jüdischen Staates ihre Bedeutung verloren hätten, könnten durch andere ersetzt werden. Die Folgerungen aus dieser Unterscheidung dürfe jedoch nicht der erste beste, sondern lediglich eine berechtigte Versammlung, ein großes Sanhedrin, ziehen. Durch die Ungunst der Zeiten habe ein solches bisher nicht tagen können. Das soeben zusammenberufene Sanhedrin sei daher keine Neuerung. Es nahm auch den einschneidenden Paragraphen (o. S. 270) von der Ehe ohne Widerspruch an, nicht nur, daß die Zivilehe der religiösen [281] vorangehen müsse, sondern auch daß Mischehen zwischen Juden und Christen staatsgesetzlich bindend seien, und daß sie, obwohl sie nicht geeignet seien, mit religiösen Formen bekleidet zu werden, dennoch keinen religiösen Bann nach sich zögen. Mit dieser Phrase beschwichtigte das Sanhedrin zugleich sein Gewissen und den Argwohn der kaiserlichen Behörde37.

Da das Sanhedrin keine Taten vollbringen konnte, so hat es seine Sitzungen mit Reden ausgefüllt, meistens von Furtado gehalten, bis auf die letzte Sitzung (9. März 1807), in welcher dieser mit dem Deputierten von Frankfurt, Hildesheimer, dem Deputierten von Amsterdam, Asser, und endlich mit Sinzheim, der die Schlußrede hielt, abwechselte. Die Reden waren allerdings ergreifend, boten aber nichts Neues. Die neuen Synhedrialbestimmungen, in französischer und hebräischer Sprache formuliert, hatten zum Inhalte, daß es jedem Israeliten verboten sei, mehr als eine Frau zu heiraten; daß die jüdische Ehescheidung nur gültig sei, wenn ihr die bürgerliche vorangegangen ist, und ebenso die Eheschließung – mit halber Gestattung der Mischehe – daß jeder Israelit religiös verpflichtet sei, seine nichtjüdischen Landsleute – da sie Gott als Schöpfer anerkennen und verehren – wie Brüder und Stammesgenossen anzusehen, und ebenso sein Vaterland zu lieben, zu verteidigen, sich auf Verlangen dem Waffendienste zu unterwerfen; daß das Judentum keinerlei Handwerk und Beschäftigung verbiete, und es daher empfehlenswert sei, daß die Israeliten sich auf Landbau, Handwerke und Künste legten und dem Handel entsagten, und endlich, daß es den Israeliten ebenso verboten sei, mit Christen wie mit Juden Wucher zu treiben. Diese neuen Synhedrialgesetze bewegten sich also in einem sehr engen Kreise. Das Sanhedrin hatte nur die nächste Gegenwart im Auge und blickte nicht in die ferne Zukunft. Die Judenheit im allgemeinen war mit dem Gange und dem Resultate desselben nicht sehr zufrieden. Ein englischer Jude hatte in einem Sendschreiben an dasselbe einigen Mitgliedern geradezu den Vorwurf gemacht, daß sie nicht nur das Judentum, sondern sogar jede geoffenbarte Religion verleugnet hätten. »Hat einer von unseren [282] Brüdern in Konstantinopel, Aleppo, Bagdad oder Korfu oder eine von unseren (englischen) Gemeinden Deputierte zu euch gesendet? Oder haben sie ihre Zustimmung zu euren Beschlüssen gegeben?«38

Die französische Regierung hatte aber dadurch die Bürgschaft von seiten der Juden erlangt, die sie zur Bedingung gemacht hatte, ehe die Gleichstellung derselben von neuem gesetzlich bestimmt werden sollte. Auf Antrag der Kommissarien löste sich das Sanhedrin auf, und seine Beschlüsse wurden Napoleon vorgelegt, der inzwischen seinen Kopf von dem preußisch-russischen Kriege voll hatte, bis durch die entscheidende Schlacht bei Friedland der falsche Friede zu Tilsit herbeigeführt wurde. Während Napoleons Abwesenheit wurden im geheimen Rat Ränke zur Beschränkung der französischen Juden gesponnen, denen Graf Molé sicherlich nicht fremd war. Die jüdischen Vertreter hatten aber Nachricht davon erhalten, und der unverdrossene Furtado eilte mit Maurice Levy aus Nancy von der Seine bis an den Njemen, um den Kaiser mit der Wühlerei gegen die Juden bekanntzumachen39. Er blieb nichtsdestoweniger für das Judentum eingenommen.

Nach der Auflösung des Sanhedrins trat die Notablenversammlung wieder zusammen, um offiziell mit den Behörden in Verbindung zu treten und Bericht zu erstatten (25. März–6. April 1807). Die Beratungen des Sanhedrins waren eigentlich nur eine Episode innerhalb der Verhandlung des jüdischen Parlaments. Dieses wagte den Kaiser vermittelst der Kommission zu bitten, den Ausnahmezustand der Juden der deutschen Provinzen, gleichsam den Bann, der auf ihnen lastete, aufzuheben und Maßregeln zu treffen, daß, im Falle einzelne Juden auf Wuchervergehungen ertappt werden sollten, diese ihre Strafe erlitten, ohne die Unschuldigen in Mitleidenschaft zu ziehen und dafür verantwortlich zu machen. – Erst nach Ablauf eines Jahres offenbarte Napoleon den Juden seinen gesetzgeberischen Willen. Er genehmigte (17. März 1808) jene schlechte Konsistorialorganisation, welche die Vertreter der Synagoge zu Polizeidienern herabwürdigte, und regelte die bürgerliche Stellung der Juden, oder vielmehr verkümmerte ihre bisherige günstige Stellung, obwohl er sie wiederholentlich beruhigen ließ, daß ihre Gleichstellung keine Beschränkung erleiden würde. Er hat alle Welt getäuscht, und die Freiheit unterdrückt, warum hätte er den Juden Wort halten und ihre Freiheit unangetastet [283] lassen sollen? Zu seiner Entschuldigung könnte es einigermaßen dienen, daß er zu jener Zeit mit den allgemeinen Verwickelungen, um die von England erlittene Demütigung zu rächen, so über die Maßen beschäftigt war, daß er dem Gesetzentwurf für die Juden keine Aufmerksamkeit schenken konnte. Das Gesetz sieht auch ganz danach aus, als wenn es der gegen die Juden eingenommene Molé ausgearbeitet hätte. Es enthält kein Wort von der Gleichberechtigung der Juden. Im Eingang ist zwar angegeben, daß die Ausnahmebestimmungen zum Nachteil der jüdischen Gläubiger in den deutschen Provinzen aufgehoben seien, aber nur, um nicht bloß diese, sondern auch die in den übrigen Landesteilen wohnenden Juden mittelalterlichen, aus Argwohn entstandenen Beschränkungen zu unterwerfen. Kein französischer Jude dürfte fortan irgendeinen Handel unternehmen, ohne vorher einen Erlaubnisschein vom Präfekten zu haben, und ein solcher sollte nur auf das Zeugnis der Staatsbehörden und der Konsistorien über die Unbescholtenheit des Betreffenden bewilligt werden. Verträge solcher Juden, die kein Patent ausweisen könnten, sollten nichtig sein. Auch die Pfandnahme für Sicherheit eines Darlehns wurde im mittelalterlichen Geschmacke beschränkt. Ferner durfte weder ein fremder Jude in die deutschen Departements, noch einer aus denselben in die übrigen Departements übersiedeln. Endlich sollte die jüdische Bevölkerung keine Stellvertreter für den Militärdienst stellen dürfen, sondern jeder ausgehobene jüdische Militärpflichtige sei gezwungen, in die Reihen einzutreten. Diese Beschränkungen sollten zehn Jahre Gültigkeit haben »in der Erwartung, daß nach Ablauf dieser Zeit und durch die Wirkung verschiedener Maßregeln kein Unterschied zwischen den Juden und den übrigen Bürgern des Staates stattfinden« werde40.

So waren die französischen Juden, der Hoffnungsanker für ihre Brüder in anderen Ländern, wieder herabgedrückt und in eine Ausnahmestellung versetzt. Abermals waren sie der Willkür der Staatsbehörden unterworfen, ob sie ein Geschäft betreiben, sich hier und da niederlassen dürften oder nicht. Alle Versicherungen und Bürgschaften, daß nur sehr wenige Juden dem Wucher ergeben seien, halfen nichts. Dasselbe Gesetz bestimmte zwar, daß die Juden von Bordeaux und einigen anderen Departements, die keine Veranlassung zu Klagen gegeben hatten, den Beschränkungen nicht unterworfen sein sollten. Später wurde auf eindringlichste Beschwerde nach und nach auch zugunsten der Juden von Paris, Livorno, den Departements der [284] Niederpyrenäen und noch anderen fünfzehn Kreisen in Frankreich und Italien eine Ausnahme gemacht, so daß eigentlich nur die deutschredenden Juden in Frankreich, die Pechvögel, des Vollbürgertums beraubt waren41. Aber nichtsdestoweniger blieb der häßliche Makel, welcher den Juden von neuem angeheftet war, auch an den Gleichgestellten dieses Stammes haften. Die Gegner, welche die Erhebung der Juden niederzuhalten übereifrig waren, konnten auf Frankreich hinweisen, daß dieser Stamm doch wohl unverbesserlich sein müsse, da dessen Söhnen auch da, wo sie schon lange emanzipiert waren, die Gleichstellung hätte entzogen werden müssen. Die deutsche Bevölkerung in Frankreich glaubte durch die Ausnahmestellung einer Klasse von Juden die Befugnis erhalten zu haben, sie wieder wie früher zu beschimpfen und zu verfolgen. Die Regierung mußte dagegen einschreiten42. Die Verantwortlichkeit aller französischen Juden für die wucherische und ungebührliche Haltung einiger derselben, durch ein eigenes Gesetz bestätigt, hat sich seit der Zeit in Frankreich eingenistet. Jude (juif) und Wucherer gilt dort seitdem als gleichbedeutend, obwohl der Name Israelit mit Achtung genannt wird. Diese Ehrenkränkung der französischen Juden war um so weniger notwendig, da viele derselben tatsächlich dem entehrenden Schacher längst entsagt hatten. Unter etwa 77000 jüdischen Seelen in Frankreich, die deutschen und italienischen Provinzen mitgerechnet, waren 1232 (und noch mehr) Grundbesitzer, 797 Militärs, 250 Fabrikanten und 2300 Jünglinge, welche Handwerke, Künste und Wissenschaften erlernten43. Selbst in den verrufensten Landesteilen, deren Juden durchweg als Wucherer verschrieen waren, in Straßburg und Wintzenhein, waren 294 Militärs, 175 Eigentümer, 165 Fabrikanten, 144 Handwerker, 348 Jünglinge in der Lehre für Gewerke und Wissenschaften44.

Indessen Napoleons Arm, wie stark auch immer, war nicht imstande, die Strömung zu hemmen, welche die Befreiung der unterdrückten Völker und Klassen einmal in Bewegung gesetzt hatte. Er selbst hat durch seinen Geist und sein Ungestüm die Bewegung nur noch beschleunigt. Nach der Demütigung Preußens hatte er, meistens auf Kosten dieses Staates, zwei neue politische Schöpfungen ins Leben gerufen, das Herzogtum Warschau, um das gefährliche Zauberwort Königreich Polen zu vermeiden, unter dem Kurfürsten von Sachsen, [285] und das Königreich Westfalen, unter seinem Bruder Jerôme (Hieronymus). In den polnischen und preußischen Landesteilen hatten die Juden nicht viel Vorteil von der Veränderung, obwohl mehrere von ihnen bereits begonnen hatten, sich für ihr Geburtsland zu begeistern und ihr Blut dafür zu verspritzen. Die Tapferkeit eines Juden Berko blieb in den Jahrbüchern der polnischen Geschichte denkwürdig. Nach der zweiten Zerstückelung Polens, als Thaddäus Kosciusko die Fahne der Unabhängigkeit entfaltete, hatte Berko (oder Berk) Jasilowicz eine Aufforderung an die polnischen Juden ergehen lassen, sich für das Geburtsland zu bewaffnen. »Warum sollen wir nicht zu den Waffen greifen, da wir mehr als alle Menschen der Erde bedrückt und in Knechtschaft sind? Warum sollen wir nicht auch daran arbeiten, die Freiheit zu erlangen, die uns ebenso gewiß und wahrhaft als andern Menschen versprochen ist? Wir werden sie erlangen, sobald wir sie verdienen.« Eine Schar jüdischer Freiwilliger hatte sich darauf der polnischen Sache angeschlossen und die blutigen Kämpfe mitgemacht. Auf dem Schlachtfelde hatte sich Berko den Rang eines Obersten und das Kreuz des polnischen Militärordens verdient. Er und seine jüdische Schar zeigten bei jeder Gelegenheit wahren Heldenmut. Als der wilde Suwárow ein Blutbad in Praga angerichtet hatte, kämpfte die jüdische Schar unter Berko so lange, bis sie aufgerieben war. Berko, dem Blutbade entkommen und nach Frankreich entflohen, beteiligte sich sofort an dem Kriege, den Napoleon nach Polen gewälzt hatte. Im Rang eines Obersten drang er auf Napoleons Kommando in Galizien ein, wo er den Tod eines Helden fand45. Aber seine Stammesgenossen hatten vorderhand keinen Gewinn davon. Denn wenn sie auch durch die Konstitution des Landes dem Namen nach allen übrigen Bewohnern gleichgestellt wurden, so wurde diese Vergünstigung doch wieder auf zehn Jahre aufgeschoben (Oktober 1808).

[286] Aber in dem neuen deutschen Königreich, das aus vieler Herren Länder zusammengeflickt war, erlangten die Juden tatsächlich Freiheit und Gleichstellung. Napoleon hat die Konstitution für dieses neue Königreich im Verein mit den Staatsmännern Beugnot, Johannes v. Müller und zum Teil auch mit Dohm ausgearbeitet46, die sämtlich Judenfreunde waren, und die Gleichstellung der Juden war in die Grundverfassung aufgenommen. Jerôme, ehrlicher und gerechter als sein Bruder, erklärte durch ein Gesetz (12. Jan. 1808) alle Juden seines Staates ohne Ausnahme für Vollbürger, schaffte die Judensteuern, unter welchen Titeln auch immer, vollständig ab, gestattete fremden Juden unter demselben Schutze wie christlichen Ausländern Aufenthalt im Lande und bedrohte die Boshaften, welche die jüdischen Bürger seines Staates mit dem Schimpfnamen »Schutzjude« bezeichnen würden, mit Strafe47. Michael Berr, der mutige und glaubensinnige junge Verteidiger des Judentums, wurde von Frankreich berufen, um eine Stellung im Königreich Westfalen einzunehmen. Juden und Christen knüpften an diese Erhebung der deutschen Juden große Hoffnungen. Johannes v. Müller, der gefeierte Geschichtsschreiber, der seinen Ingrimm gegen Napoleon in Bewunderung verwandelte und in westfälischen Staatsdienst getreten war, versprach sich viel von Berrs Tüchtigkeit48. Die judenfeindliche deutsche Universität Göttingen ernannte ihn zu ihrem Mitgliede.

Eine bedeutende Rolle spielte an dem neuen Hofe von Kassel der ehemalige Braunschweigische Hoffaktor oder Finanzrat Israel Jacobson (geb. in Halberstadt 1769, starb in Berlin 1828), wie er denn überhaupt sein Lebelang Rollen spielte. Obwohl er so viel in der neueren jüdischen Geschichte von sich reden machte und sich gern als deutschen Furtado bezeichnen hörte, hatte er nur eine äußerliche Ähnlichkeit mit diesem ernsten jüdischen Patrioten. Diese Ähnlichkeit bestand darin, daß Jacobson einen außerordentlichen Redefluß und stürmenden Tatendrang besaß, die er allerdings zur Verbesserung der Lage seiner Stammesgenossen verwendete. Sein Reichtum gab ihm die Mittel dazu, alle Pläne, die in seinem Kopfe wirbelten zu verwirklichen oder doch wenigstens in Angriff zu nehmen. Edelgesinnt, gutmütig, opferbereit, tatkräftig, verfolgte er das eine Ziel, [287] die häßliche, entstellende Außenseite an den Juden und am Judentume zu entfernen und ihnen dafür einen glänzenden Schein anzutünchen. Das war seine Leidenschaft geworden. Allerdings trieb ihn dazu die Eitelkeit, das Bestreben, sich geltend zu machen, in den Vordergrund zu treten, für eine wichtige Persönlichkeit gehalten zu werden und ganz besonders sich als Redner bewundert zu sehen. Dieser Geschäftigkeit und Eitelkeit Jacobsons verdankten die Juden manches Gute, zuerst die Abschaffung des Leibzolls in Braunschweig und Baden (o. S. 238). Er hatte in Seesen eine Schule zur Heranbildung jüdischer Kinder aus eigenen Mitteln gegründet, in die auch Christenkinder unentgeltlich aufgenommen wurden, eine Schule, die bis auf den heutigen Tag besteht und segensreich wirkt. Bei der Einweihung der dazu erbauten Synagoge, wobei die Kirchenglocken läuteten, hatte Jacobson die Kanzel bestiegen und in der Tracht der protestantischen Geistlichen gepredigt. Er war nämlich in Bibel und Talmud eingelesen, hatte sich auch allgemeine Kenntnisse erworben und besonders seine angeborene Rednerbegabung ausgebildet. Diese erste49 deutsche Predigt hatte ihm vielen Beifall eingetragen und seine Eitelkeit genährt. Eine braunschweigische Prinzessin, Schwester des Herzogs Karl Ferdinand, überraschte ihn dafür mit einem selbstgewundenen Eichenkranz und mit einem Gedichte, das sie von einer Predigertochter deklamieren ließ:


»Dich rief, ein unterdrücktes Volk zu heben,

Nach langer, schwerer Zeit die Vorsehung;

Verlaßnen bracht'st du neues Leben. ....

Du zeigst, was Tugend, Mut und Arbeit kann.

Darum empfange jetzt den Bürgerkranz.«


Die Prinzessin hatte ihn richtig beurteilt, und es war nicht allzuschwer: »Mag immer die nur zu sehr in die Augen leuchtende Eitelkeit unseres Jacobson einen großen Anteil an seinen Handlungen haben, im hohen Grade ist es doch zu achten, daß sich seine Leidenschaft auf diese Weise äußert.« Jacobson geriet bei dieser Huld der Prinzessin in einen Freudentaumel und äußerte: »Dieser Kranz soll einst mit in meinen Sarg«50. Er sorgte dafür, daß seine Taten ein [288] Echo fanden; er ließ eine Schrift in französischer Sprache über die Errichtung seiner Schule in Seesen drucken und machte es auch in einem Sendschreiben bekannt, das er an Napoleon gerichtet hat51. Karl Ferdinand, Jacobsons Wohltäter, in der Schlacht verwundet, wurde als Sterbender von Napoleon aus seinem Lande getrieben und erlag seinen Wunden! Nichtsdestoweniger erschien Jacobson, einer der ersten, in Cassel, um dem neuen Könige von Westfalen zu huldigen, dem Miträuber der Länder seines Gönners. Er wurde bei Hieronymus geheimer Finanzrat, wie er es bei Karl Ferdinand gewesen war. Hier hatte er Gelegenheit genug, sich in der Synagoge als Prediger hören zu lassen.

Zur Erinnerung an den Tag der Gleichstellung der Juden hatte Jacobson eine goldene Denkmünze mit dem Emblem der Vereinigung der bisher einander antipathischen Bekenntnisse und mit lateinischer Inschrift prägen lassen52: »Gott und dem väterlichen Könige, vereint im Königreich Westfalen«53. Auf Jacobsons Anregung sollten die Juden des Königreichs Westfalen eine der französischen ähnliche Organisation erhalten. Zu diesem Zwecke wurden 22 Notabeln nach Cassel zusammenberufen, wobei der Anreger natürlich nicht fehlte. Hieronymus ließ sie zu einer Audienz zu und sprach dabei die denkwürdigen Worte, er habe sich gefreut, daß die (ihm allerdings oktroyierte) Konstitution seines Königreichs in Rücksicht der Gleichstellung aller Religionen seinem Herzen entsprach54. Dabei hatte Jacobson abermals die Gelegenheit zu einer phrasenreichen Ansprache. In der Kommission zur Ausarbeitung eines Entwurfes für eine jüdischs Konsistorium des Königreichs Westfalen hatte Jacobson selbstverständlich den Vorsitz. Michael Berr gehörte ebenfalls dazu. Der erstere sprach oft stundenlang unermüdet55. Die Konsistorialverfassung kam nach dem Muster der französischen zustande und wurde gleichzeitig mit derselben bekannt gemacht (3. März 1808). Nur während dort ein Rabbiner an die Spitze gestellt wurde, verstand es sich von selbst, daß hier Jacobson den Vorsitz einnehmen sollte. Er wollte auch Rabbiner sein und gab sich für einen solchen aus. Hauptsitz des westfälischen Konsistoriums [289] wurde Cassel. Der Befugnis desselben wurde sehr viel überwiesen; Jacobson war eigentlich allmächtig, nur bei wichtigen Angelegenheiten sollte er sich mit den Behörden ins Einvernehmen setzen. Das Konsistorium sollte auch für die Erweckung patriotischer Gefühle für das Haus Bonaparte in den Herzen des Alters und der Jugend56 wirken. Besonders viel hatte es mit den Schulden der einzelnen Gemeinden zu tun, welche verteilt und abgetragen wer den sollten. Diese Gelegenheit zu Vielgeschäftigkeit und Einmischung in die allergeringfügigsten Angelegenheiten der großen und winzigen Gemeinden war so recht im Geschmack Jacobsons. Er konnte sich dadurch überall geltend machen. Seine Beisitzer, die auf seinen Vorschlag ins Konsistorium gewählt wurden (Okt. 1808), waren unbedeutend und setzten seiner Planmacherei wenige Hindernisse entgegen. Der greise Rabbiner von Cassel, Löb Meyer Berliner (starb 1814, früher in Bamberg), damals bereits ein siebzigjähriger, wurde Großrabbiner von Westfalen, hatte aber keinen Willen mehr. Mendel Steinhardt, ein jüngerer, kenntnisreicher und klarer Talmudist, hatte selbst eine stille Neigung für religiöse Neuerungen und unterstützte mit seinem rabbinischen Wissen die Reformversuche, welche von Jacobson später ausgingen. Der dritte Konsistorialrabbiner, Simon Kaller in Eschwege, ein scharfsinniger Talmudist, hatte sonst wenig Bedeutung. Die zwei weltlichen Mitglieder David Fränkel aus Dessau, Direktor der jüdischen Schule in Dessau und Herausgeber der Zeitschrift Sulamit, und Jerôme Heinemann, Jacobsons Sekretär, waren gefügige Werkzeuge, die alle seine Einfälle guthießen57. Dem Konsistorium war, eigentümlich genug, ein christliches Mitglied beigegeben, der Staatsrat Merkel, als Sekretär, der die Schritte der höchsten jüdischen Behörde polizeilich überwachen sollte. In das französische Zentralkonsistorium waren besonnene, bewährte Männer gewählt worden, welche bereits Proben von ihrem Maßhalten gegeben hatten, David Sinzheim als Vorsitzender, Abraham di Cologna und Menahem Deutz, dessen Sohn später eine traurige Berühmtheit erlangt hat. Diese verstanden es, aus der alten in die neue Zeit sanft hinüberzuleiten; Jacobson dagegen gefiel sich in tollkühnen Sprüngen und riß seine Kollegen mit sich fort. Über die Umgestaltung des Gemeinde- und Synagogenwesens innerhalb [290] seines Wirkungskreises beriet er sich mit David Friedländer, der mit einem Fuße im Christentume stand, und mit dessen Gesinnungsgenossen aus der Measfimschule.

Jacobsons Sinn war daher nur auf Reformen, oder vielmehr auf Einführung solcher Formen in den jüdischen Gottesdienst, welche in der christlichen Kirche beliebt waren, und überhaupt nur auf Schaustellungen bedacht, unbekümmert darum, ob sie sich mit dem Wesen des Judentums vereinigen ließen. Seine despotische Natur und Machtbefugnis setzten, mit Verletzung der Empfindlichkeit und Bedenklichkeit der Rabbinen wie der Massen, die Neuerungen durch. Dieses rücksichtslose Ungestüm war freilich nötig, um den Wust wegzuschaffen, der sich besonders in den kleinen Gemeinden angesammelt hatte. Mit zarten Fingern wäre gar nichts durchgesetzt worden.

Die westfälischen Gemeinden wurden in sieben Sprengel eingeteilt, denen je ein Rabbiner und mehrere Syndiken (Vorsteher) vorstanden, in größeren wurden auch noch Unterrabbinen angestellt. Diese Rabbinen wurden von dem Präsidenten zu willenlosen Werkzeugen herabgewürdigt. Die von Jacobson ausgearbeiteten Bestimmungen, welchen der König sein Siegel aufdrückte, trugen einen despotischen Charakter. Sie machten den Rabbinen nicht bloß die Leitung und Überwachung der religiösen Angelegenheiten, sondern auch polizeiliche Aufsicht zur Pflicht. Jeder Rabbiner sollte von den neuen Zuzüglern Anzeige machen, und auf die vorzüglichen Köpfe unter der jüdischen Jugend, von denen die Wissenschaften einen Gewinn erwarten könnten, aufmerksam machen. Aber ganz besonders sollten sie den Militärdienst als eine heilige Pflicht darstellen und gewissermaßen die Rekruten ausheben, oder doch diejenigen anzeigen, welche sich der Fahne entzogen hätten. Die Kanzelvorträge sollten in deutscher Sprache gehalten werden, und die Rabbinen waren verpflichtet, mindestens alle halbe Jahre ihre Predigten dem Konsistorium, d.h. Jacobson, zur Beurteilung einzusenden. Auch schauspielernde Konfirmation der jüdischen Jugend machte das Statut oder vielmehr Jacobson den Rabbinen zur Pflicht58. Dieser Zwang und zum Teil die Begeisterung für die erlangte Freiheit hatten die Wirkung, daß die militärpflichtigen jüdischen Jünglinge sich vollzählig zum Ausheben für die Fahnen einstellten. »Wir genießen die bürgerlichen Rechte,« sagten die meisten, »warum sollten wir uns nicht mit Freuden als Vaterlandsverteidiger melden? Können wir einen besseren Beweis haben, daß auch aus der Mitte [291] der Juden tapfere Soldaten hervorgehen können, als die vielen Juden, die sich in Frankreich tapfer auszeichneten und zu Ehrenstellen gelangten?«59 So wurden die waffenscheuen jüdischen Jünglinge in einem Teile Deutschlands fast über Nacht zu kriegsmutigen Kämpfern. Freilich wurden sie gleich ihren christlichen Waffengenossen nicht Vaterlandsverteidiger, sondern willenlose Maschinen, den despotischen Ehrgeiz des einzigen zu befriedigen, der Europa Gesetze vorschrieb und die Freiheit unterdrückte.

Der erste deutsche Fürst, der den Juden wenigstens eine beschränkte Freiheit aus freien Stücken gewährte, war der Herzog Karl Friedrich von Baden, allerdings einer der Schleppenträger der Napoleoniden. Baden, an der Grenze Frankreichs, hatte sich bereits gewöhnen müssen, die Juden dieses Landes als Bürger anzuerkennen; darum war ihnen hier die öffentliche Meinung günstiger als im übrigen Deutschland. Besonders ergriff der Graf Wenzel von Sternau mit vielem Eifer ihre Partei und wies auf das Beispiel Westfalens hin. »Jerôme Napoleon sprach im Geiste des weisen Weltbürgersystems die Lösung Jahrtausende alter Bande aus; sie fielen. Die Reste einer unglücklichen Nation traten aus der vernichtenden Beugung eines entwürdigenden Bannes in die Stellung des brüderlich aufgenommenen Bürgers, und ein deutsches Volk ehrte, sie brüderlich aufnehmend, den Menschen in sich wie das unbefangene vorschwebende Vertrauen seines Monarchen zu ihm60.« So vorurteilslos wie der Napoleonide auf dem deutschen Throne, war der deutsche Fürst von Baden allerdings nicht. Er erklärte die Juden nur für erbfreie Schutzbürger, nicht als Ortsbürger, so daß sie sich nicht in Städten ansiedeln durften, wo es bisher keine gegeben hatte; auch in ihren erbgesessenen Plätzen wurden sie nur als Schutzbürger angesehen. Der Herzog behielt sich aber vor, denjenigen auch das Ortsbürgerrecht zu erteilen, die den sogenannten Nothandel aufgeben würden. Ihre religiösen Eigentümlichkeiten sollten geachtet werden, aber nur »nach Ausweis des mosaischen Rechts, nicht nach talmudischen Deutungen«, eine echt deutsche Gabe, mit der einen Hand gebend, und mit der anderen wieder nehmend. Später ließ der Herzog eine eigene Verfassung für die Juden von ihrem Gönner, dem Grafen von Sternau, ausarbeiten, die auch voll von Halbheiten war. Der Erlaß (13. Jan., 11. Febr. 1809) verfügte: »Alle die, welche Künste und Wissenschaften, Fabriken und freien Handel [292] betreiben, sollen freie Vollbürger werden. Ausgeschlossen werden die Nothandeltreibenden, Viehmäkler, Hausierer, Trödler, Pfandleiher. Für die religiösen Angelegenheiten der Juden wird ein Oberrat vom Herzog erwählt, bestehend aus einem Obervorsteher, zwei oder drei Rabbinen, zwei weltlichen und drei beigeordneten Oberräten. Der Oberrat hatte die Landrabbinen und Landältesten zu ernennen61.

Auch die Stadt Frankfurt erlag für einen Augenblick dem Gleichheitsschwindel, obwohl hier der zopfige, kleinliche, krämerhafte Judenhaß in jedem Patrizier verkörpert war. Dieser Haß war hier gerade seit dem Umsichgreifen reaktionären Aufschwungs nur noch hartnäckiger geworden. Für den Verlust oberherrlicher Freiheit sollte die Knechtschaft der Juden entschädigen, man hatte daher hier den etwa 500 jüdischen Familien keine der Zeichen und Zeremonien erlassen, welche ihre Demütigung lebendig erhalten sollten. Die zweihundert Jahre alte »Stättigkeit«, d.h. die Untertänigkeitsgesetze derselben, wurde noch alljährlich in der Synagoge verlesen. Jeder neuaufgenommene Jude mußte dem Senate einen Huldigungseid leisten. Die Beschränkung der jüdischen Ehre dauerte fort. Judenzoll mußten sie noch immer bezahlen, als wenn das heilige römische Reich deutscher Nation noch herrschte, und nicht der allmächtige Wille des Kaiser und Könige zermalmenden Korsen. In dem engen, schmutzigen, ungesunden Judenviertel mußten sie noch immer wohnen, und jeder noch so verworfene Christ hatte das Recht, dem gesittetsten Juden barsch zuzurufen: »Mach Mores, Jud'!«, ihn als ein verworfenes Wesen zu behandeln und ihn aus den schönen Teilen der Stadt und von Spaziergängen zu weisen62.

Der französische General Jourdan hatte zwar für einige Jahre die Frankfurter Juden aus dem Ghetto befreit, als er die Stadt bombardierte und diesen Teil zerstörte. Unter den Augen der französischen Sieger mußten die Patrizier mit galliger Empfindung den Juden in den anderen Stadtteilen Wohnungen einräumen, aber nur mietsweise; Häuser kaufen oder bauen durften sie keineswegs. Als das deutsche Reich durch Napoleon in Trümmer gegangen, als Frankfurt unter die Herrschaft des Erzkanzlers oder Fürst Primas des Rheinbundes [293] gekommen war und die hochmögenden Schöffen selbst Untertanen geworden waren, hörte dieses Knechtschaftsverhältnis der Juden tatsächlich auf, ohne daß diese Veränderung eine gesetzliche Unterlage erhalten hätte. Karl von Dalberg, ein freisinniger Mann, der früher zum Illuminatenorden gehört hatte, hegte die günstigsten Gesinnungen für die Juden und hätte ihnen gerne das Joch vollständig abgenommen; er legte diese Gesinnung in einem Schreiben an den Fürsprecher der Emanzipation, an Grégoire, an den Tag63. Allein er kannte die hartnäckige Gehässigkeit der Frankfurter Patriziergeschlechter gegen die Juden zu gut, als daß er hätte wagen sollen, mit einem Schlag die Gleichheit derselben zu betätigen. Er hatte nur im allgemeinen bei der sogenannten Thronbesteigung versichert, die Mitglieder der jüdischen Nation sollten gegen Beleidigung und beschimpfende Behandlung in Schutz genommen werden. Die dringliche Notwendigkeit, die Stellung der Juden gesetzlich zu regeln, erledigte der Fürst Primas, der die Halbheit liebte, mit halben Maßregeln. Er machte durch den Erlaß einer »neuen Stättigkeit und Schutzordnung der Judenschaft«64 einerseits der neuen Richtung das Zugeständnis, »daß die bisherigen Gesetze, als dem Zeitgeist in dem dermaligen Standpunkte der jüdischen Nation nicht mehr passend, aufgehoben werden sollten«. Anderseits redete er dem Judenhaß das Wort, daß »ihnen die völlige Gleichheit nicht eingeräumt werden könnte, so lange sie nicht durch Ablegung ihres eigenen Wesens, in Annahme der Landessitten, sich dafür würdig zeigen«. Durch diese neue Ordnung wurden sie im Grunde lediglich als geduldete Fremde angesehen, denen nur völker- und menschenrechtliche Behandlung, aber nicht Bürgerrecht zukäme. Nur die unter verschiedenen Titeln bestehenden Judenschutzgelder wurden in eine jährliche Steuer von 22000 Gulden umgewandelt. Selbst das Ghetto wurde ihnen wieder in Aus sicht gestellt; sie wurden angewiesen, ihre Mietsverträge in der Stadt mit christlichen Hausbesitzern ja nicht zu erneuern, weil bald der schöne Tag anbrechen werde, an dem sie in ihr Gefängnis würden zurückkehren müssen.

Es war natürlich, daß die Frankfurter Juden alle Anstrengung machten, um aus diesem Ausnahmezustand herauszukommen, zumal in [294] der Nachbarschaft, im Königreich Westfalen, ihre Brüder völlig gleichgestellt waren. Als daher der Rheinbund aufgelöst und das Herzogtum Frankfurt mit einer eigenen Konstitution geschaffen wurde, in welcher die Gleichheit aller Einwohner und Religionsbekenner vor dem Gesetz ausgesprochen war, ruhten die Vertreter der Judenheit, Amschel und Gumprecht und auch wohl Amschel Rothschild, der erste Hofagent, der sich die Fürsten untertänig machte, nicht eher, als bis sie den Großherzog Dalberg und seine Räte gewonnen hatten, ihre Gleichstellung durch ein besonderes Gesetz allen Anfechtungen entgegen festzustellen. Da der neue Großherzog in Geldverlegenheit war, und die Freiheit und Gleichheit der Juden seinem Herzen überhaupt zusagte, so bewilligte er sie denselben für die Summe von 440000 Gulden, den 20 fachen Betrag der jährlichen Summe von 22000 Gulden, abzahlbar in Summen von sofort 150000, dann wieder 50000, und endlich alljährlich 10000 Gulden. Dieses Gesetz (erlassen 28. Dez. 1811) lautete, »daß sämtliche in Frankfurt wohnenden und in Schutzverhältnis stehenden Juden, deren Kinder und Nachkommen das Bürgerrecht in gleichen Befugnissen und Rechten mit den übrigen Bürgern genießen sollen.« Später wurde der Restbetrag in zinstragende Obligationen, welche Rothschild übernahm, verwandelt und alles in bester Ordnung geregelt. Die Juden leisteten den Bürgereid, traten in die Rechte und Pflichten ein, und Louis Baruch (Börne) wurde als Jude bei der großherzoglichen Polizei angestellt. Die Judengasse, soweit sie noch bestand, büßte ihr trauriges Vorrecht ein, sie wurde aufgehoben oder den zunächst liegenden Stadtquartieren zugewiesen65. Die stolzen Patrizier knirschten zwar mit den Zähnen ob dieser unerhörten Neuerung. Sie hatten doppelte Einbuße durch Auflösung der Leibeigenschaft und der Judenstättigkeit erlitten; aber sie mußten sich für den Augenblick fügen.

[295] Auch die nordischen Hansestädte, wo der deutsche Zunftgeist, verbunden mit dem verknöcherten Luthertum, den Juden kaum das Atmen gönnte, mußten ihnen auf Befehl der französischen Besatzung die Gleichheit einräumen. Am leichtesten fügte sich noch Hamburg der Forderung, alle Einwohner, also auch die Juden, völlig gleichzustellen (1811). Es nahm Juden sogar in seinen Bürgerrat auf. Später stellte man ihnen das günstige Zeugnis aus, »daß bei allen erhaltenen und beschützten Begünstigungen dieser Gleichheit nicht allein keine zuweilen besorgte Anmaßung, noch ein anderer Nachteil christlicher Bürger verspürt wurde, sondern es hat vielmehr ein stilles, bescheidenes und günstiges Benehmen selbst in Rücksicht auf den Gebrauch der erhaltenen Vorzüge und die willigste Anstrengung mit anderen für das allgemeine Wohl stattgefunden. Mehrere haben sich durch vorzügliche Wohltätigkeit und Vaterlandsliebe ausgezeichnet«66. Grimmiger nahm das kleine Lübeck die Ansiedlung und Einbürgerung der wenigen Juden unter französischem Schutz auf. Bis dahin waren nur etwa zehn Familien daselbst als Schutzjuden geduldet worden, die weder Handel treiben, noch in die Zünfte eintreten, noch Häuser erwerben konnten. Denn diese Berechtigungen wurden als christlich angesehen, auf welche Juden keinen Anspruch machen dürften. Von dem benachbarten Städtchen Moisling unter dänischer oder holsteinischer Botmäßigkeit durften täglich nur drei Juden nach Lübeck kommen und mußten am Tore eine Art Leibzoll zahlen; jeder Bote der Krämerkompagnie durfte sie anhalten und zur Polizei führen, wenn sie etwas verkauft hatten, und alles, was solche Verdächtige besaßen, wurde konfisziert. Mit der französischen Herrschaft (1811-1814) waren etwa zweiundvierzig selbständige jüdische Personen aus Moisling und vierzehn aus der Fremde nach Lübeck zugezogen, so daß im ganzen sechsundsechzig Familien in Lübeck wohnten. Diese sechsundsechzig erregten fast noch mehr die Galle der Lübecker Patrizier, als die Unterjochung durch Napoleon67. Die Kontinentalsperre Napoleons gegen England hatte mehrere jüdische Familien nach dem ihnen früher unfreundlich gewesenen Norddeutschland gelockt.

Auch in der Hansestadt Bremen, welche Juden nur als durchreisende Leibzollzahler kannte, ließen sich Juden unter französischem Schutz nieder, zwar nicht viele, aber doch viel zu viel für die Engherzigkeit [296] der Patrizier. Auch sie waren allen übrigen Bürgern gleichgestellt. – Sogar der Herzog von Mecklenburg, Friedrich Franz, sprach die Gleichstellung der Juden aus (22. Febr. 1812) und gestattete noch dazu Ehen zwischen Juden und Christen, freilich nur, wenn die daraus hervorgegangenen Kinder getauft wurden. – So weit war keine Gesetzgebung gegangen68. Preußen konnte sich nun auch nicht länger den allgemeinen den Juden so günstigen Strömungen entziehen. Die Juden dieses Landes hatten während der Unglückszeit, die infolge der Verblendung über das Volk und das Königshaus hereingebrochen war, fast mehr Vaterlandsliebe gezeigt und mehr Opfer gebracht, als manche verrottete Adlige, die sich mit den siegenden Feinden auf guten Fuß gesetzt hatten. Aber es dauerte lange, bis der selbst gedemütigte König Friedrich Wilhelm III. den anerzogenen aristokratischen und religiösen Widerwillen gegen sie überwinden konnte. Er nahm ihnen zwar den Schimpfnamen Schutzjuden und erklärte sie zum städtischen Bürgerrecht für nicht bloß zulässig, sondern auch verpflichtet. Sie mußten auch als Orts- oder Stadtbürger den Eid leisten und die Lasten mittragen69. Aber als Staatsbürger wurden sie doch nicht anerkannt, der umgekehrte Fall als in Baden (o. S. 292). Die staatsbürgerliche Gleichstellung wurde ihnen zwar immer wieder verheißen und in Aussicht gestellt, aber die Verheißung blieb mehrere Jahre unerfüllt. Erst als Hardenberg abermals die zerrütteten Staatsgeschäfte übernommen hatte und auf Beseitigung der verrotteten Zustände und Gesetze drang, war er auch entschieden für die Einbürgerung der Juden, damit dem verstümmelten, blutenden und verarmten Ländchen durch den innigen Anschluß der Juden an das Staatswohl neue Kräfte zugeführt würden, die es unter den traurigen Umständen der tiefen Gesunkenheit nicht entbehren konnte. David Friedländer und seine Freunde, die Berliner Kapitalisten, machten die größte Anstrengung, die immer in Aussicht gestellte Gleichstellung verwirklicht zu sehen. Der König aber schob das ihm vom Staatskanzler zur Unterzeichnung vorgelegte Gesetz immer wieder beiseite. Endlich – man sagt, gerührt von den Zeichen der Teilnahme, welche die Juden Berlins dem Andenken der vielgeprüften und beweinten Königin Louise besonders an ihrem von ihrem königlichen Gemahl wehmütig gefeierten Geburtstag (10. März) durch Errichtung der Louisenstiftung gezollt hatten – genehmigte Friedrich Wilhelm tags [297] darauf (11. März 1812) die Gleichberechtigung aller »in den preußischen Ländern damals sich befindlichen eingesessenen Juden« mit den christlichen Bewohnern. Sie sollten auch zu akademischen Lehr-, Schul-und Gemeindeämtern zugelassen werden; die Zulassung derselben zu Staatsämtern behielt sich indes der König noch vor. Mit den Rechten sollten sie auch die Pflichten übernehmen und besonders zum Militärdienst herangezogen werden. Ihre religiösen Angelegenheiten sollten später geordnet werden. »Für die Ausarbeitung der den Kultus betreffenden Gesetze sollten Juden, die wegen ihrer Kenntnisse und Rechtschaffenheit das öffentliche Vertrauen genießen, zugezogen werden«70.

Nur drei deutsche Fürsten widerstanden dem Andringen des Zeitgeistes, die von Österreich, Bayern und Sachsen. Zwar erließ der erste, von Napoleon eingesetzte König von Bayern Maximilian Joseph ein Edikt (10. Juni 1813), das scheinbar die Juden gleichstellte, oder wenigstens diejenigen, welche das Ansiedlungsrecht erhalten hatten. Aber dieses Recht unterlag vielfachen Beschränkungen. In den Städten, wo bis dahin kein Jude zugelassen war, sollte ihre Niederlassung von königlicher Bewilligung abhängen, und selbst an den Orten, wo sie schon lange wohnten, sollte ihre Zahl nicht vermehrt, vielmehr noch vermindert werden71. In Österreich haben die Nachfolger Kaiser Josephs, der zuerst einige Ringe der Kette gelöst hatte, Leopold II. und Franz I., dessen günstige Bestimmungen unausgeführt gelassen und noch neue Demütigungen hinzugefügt. Zu der fast unerschwinglichen Abgabenlast der böhmischen, mährischen, schlesischen und galizischen Gemeinden unter den empörendsten Formen, hier von Lichtsteuer und dort von Wein- und Fleischsteuer, kam noch in Wien hinzu eine Kollektentaxe, oder ein Zoll von jedem Juden, der nach der Hauptstadt kam72. Polizeispione lauerten jedem Juden auf, der, in Wien auf kurze Zeit weilend, nicht mit einem Meldezettel versehen war und behandelten ihn wie einen Verbrecher. Die Heiraten der Juden blieben beschränkt. Nur dem ältesten Sohne der Familie oder dem, der recht viel für Bestechung aufwenden konnte, wurde die Ehe gestattet (Familiantenwesen). Österreich, obwohl so oft von den Soldaten der Freiheit zertreten, schloß sich wie mit einer chinesischen Mauer gegen jede Neuerung ab. – In dem neugeschaffenen Königreich Sachsen73 blieben sämtliche Beschränkungen aus der Zeit der kurfürstlichen [298] Verfassung und der lutherischen Kirchlichkeit ohne Milderung bestehen. Man nannte Sachsen mit Recht das protestantische Spanien für die Juden. Eigentlich sollten sie gar nicht im Lande geduldet werden, und nur in den beiden größten Städten, Dresden und Leipzig, wurden einige privilegierte Juden zugelassen, aber unter der ausdrücklichen Bedingung, zu jeder Zeit ausgewiesen werden zu können. Synagogen durften sie nicht haben, sondern nur Betstuben, worin sie sich still verhalten mußten. In Leipzig und Dresden mußte jeder privilegierte Jude jährlich 70 Taler und außerdem noch für Frau, Kinder und Dienstboten zahlen. Im Handelsverkehr und Gewerbe blieben sie äußerst beschränkt und waren bei ihren Reisen einer strengen Paßkontrolle unterworfen. Auch nachdem sämtliche deutsche Länder den Leibzoll aufgehoben hatten, hat ihn Sachsen noch immer beibehalten. Luther hätte zur Behandlung der Juden in dem Sachsen seines Bekenntnisses seine Zustimmung geben können. Das Beispiel der beiden Nachbarländer Westfalen und Preußen blieb ohne Einfluß auf dieses damals durch den Krämer- und Katechismusgeist doppelt selbstische Land. Die Reaktion fand in Deutschland Nahrungsstoff in Fülle.


Fußnoten

1 Vgl. den offiziellen Bericht für den Minister des Innern vom Jahre 1810 bei Halphen, Recueil, p. 326 f.


2 Siehe darüber Note 6.


3 Der 19 Seiten starke Artikel mit der Überschrift Sur les Juifs erschien 8. Febr. 1806 im Mercure français.


4 Diogène Tama bemerkt in der Einl. zu Recueil etc. Moise Pinado de Bordeaux a répondu à la diatribe de Bonald etc. Justin-Lamoureux schrieb in der Revue philosophique, bei Bran, Aktenstücke, S. 15: Rodrigues hat eine vortreffliche Widerlegung eines Artikels von Bonald gegen die Juden geschrieben. Waren es zwei oder sind sie identisch? Die Verteidigungsschrift habe ich nicht erlangen können.


5 S. Note 6.


6 Bran, gesammelte Aktenstücke und öffentliche Verhandlungen über die Verbesserung der Juden in Frankreich 1807, S. 237. Bran hat interessante Korrespondenzen aus Paris über die Versammlung der Notabeln und des Sanhedrins aufgenommen von dem, was hinter den Kulissen spielte. Seine Berichte sind daher ergiebiger, als die offiziellen Protokolle, welche Diogène Tama in seinem Recueil des procès-verbaux usw. gegeben hat.


7 Anonyme Biographie Furtados in holländischer und französischer Sprache. Archives Israélites, Jahrg. 1841, p. 361 f.


8 Bis zum Jahre 1799 gab Sinzheim selbst seine biographischen Notizen in דוד די; seine Biographie bei Carmoly, Revue orientale, II, p. 340 muß hin und wieder berichtigt werden.


9 Die Charakteristik der Hauptpersonen in der Notabelnversammlung ist aus den Akten und Korrespondenzen bei Tama und Bran zusammengestellt.


10 Recherches sur l'état politique et réligieux des Juifs depuis Moïse jusqu'à présent, Moniteur, 25. Juli 1806, p. 942. Ebendaselbst bei Bran a.a.O. S. 19 f.


11 Moniteur das. p. 1806. Nous en donnerons une idée encore plus précise par l'ouvrage de Rabbi Léon de Modène etc.


12 Aus einem Schreiben aus Paris bei Bran a.a.O. S. 7


13 Aus einem Schreiben aus Paris bei Bran a.a.O. S. 77 f.


14 Diese Rede ist mitgeteilt bei Bran das. S. 185 f.


15 Bericht bei Tama a.a.O., bei Bran das. S. 80.

16 Grégoire, histoire des sectes réligieuses III, p. 415. Tama a.a.O., Introduction.


17 Journal de l'empire 1806.


18 Vgl. die Entgegnungen Simon Mayers v. 30. Juli 1806 bei Tama, Introduction und bei Bran S. 133.


19 S. über ihn Archives Israélites von Cahn, Jahrg. 1840, S. 32. Er war Mitarbeiter des Israélite Français unter der Chiffre le Ch. G. R. de C. (Chevalier, Grand-Rabbin de Cologne). Außer Predigten und apologetischen Schriften hat er eine Elegie auf den Tod des Königs Josia von Tremuel ins Hebräische übersetzt.


20 Nepi-Ghirondi, Biographien p. 107 Nr. 6, p. 207 Nr. 217.


21 Vgl. B. X3, S. 454.


22 Nepi hat ein Verzeichnis der jüdischen Autoren unter dem Titel לארשי ילודג תודלות angelegt, die Ghirondi ergänzt hat, erschienen Triest 1853. Ich zitiere diese Schrift unter Nepi-Ghirondi, Biogr. Über Nepi selbst s. das. p. 115, Nr. 24.


23 Berrs Rede steht bei Tama und Bran (S. 211 f.) nicht in chronologischer Reihenfolge; es ist auch nicht dabei angegeben, daß er sie in Gegenwart der Kommissarien bei Vorlegung der zwölf Fragen gehalten hat, was doch aus dem Schlusse derselben folgt.


24 Daß Sinzheim ganz allein die Beantwortung der zwölf Fragen ausgearbeitet hat, berichtet ein unterrichteter Korrespondent aus Paris bei Bran S. 239.


25 Bei Bran S. 200.


26 Les premiers pas de la nation juive vers le bonheur sous les auspices du grand Monarque Napoléon, Paris 1806, ausgezogen bei Bran, S. 109 f.


27 Die Adresse von sieben Vorstehern einer Frankf. Gesellschaft v. 25. Nov. 1806 bei Bran S. 393, die Antwort darauf v. 27. Dez. das. S. 39 6, ferner von 250 Frankf. Juden das. S. 377, die Verhandlung der Adat Jeschurun, Sulamit I, Bd. 2, S. 15 und S. 95.


28 Moniteur 1806, v. 24. August; Grégoire, nouvelles observations sur les Israélites. Einl. auch in Sulamit, II, Bd. 1, S. 62. Die Sulamit, redigiert von David Fränkel, ist ebenfalls infolge der jüdischen Notabelnversammlung entstanden.


29 David Friedländer, Über die Verbesserung der Israeliten im Königreich Polen, Vorbericht, S. XXXII.


30 Vom 17. April 1797, vgl. Rönne und Simon, Die früheren und gegenwärtigen Verhältnisse der Juden in sämtl. Landesteilen des preuß. Staates. S. 292 f.


31 S. Note 6.


32 S. Bericht darüber b. Bran, S. 406.


33 Dieses Gebet ist abgedruckt im Eingange der Sammlung der Synhedrialbeschlüsse, Paris, 1807, S. 18 ff.


34 Tama a.a.O. II., p. 45.


35 Die Reden ausführlich in Sulamit I, Bd. 2, S. 95 f.


36 Einleitung zu den תונקת oder Décisions du grand Sanhedrin (Paris 1807), p. II.


37 Der hebräische Passus von Artikel III der Synhedrialdezisionen ist viel schärfer gefaßt, als der französische Text. Jener lautet, in bezug auf Mischehen zwischen Juden und Christen: ענמנה ןמ אוהש יפ לע ףאו םרח שנוע םהילע לטוי אל השמ תדכ םהב ןיספות ןישודק ויהיש. Demgegenüber nimmt sich die französische Fassung sehr zahm aus: bien qu'ils (les mariages entre Isr. et Chr.) ne soient pas susceptibles d'être revêtus des formes religieuses, ils n'entraîneront aucun anathême.


38 Letter to the Sanhedrin 1808.


39 Anonyme Schrift holländischer und französischer Juden zum Lobe Furtados, mitgeteilt Archives Israélites, Jahrg. 1841, p. 366.


40 Halphen a.a.O., p. 37 f.

41 Halphen das. p. 47 f.


42 Sulamit, Jahrg. II, Bd. 1, S. 164.


43 Bericht des Zentralkonsistoriums bei Halphen a.a.O., p. 307 f.


44 Das. S. 327.


45 Brief eines Polen an den Redakteur des Israélite français I, p. 385, Raumer, Taschenbuch, II. Jahrg., 1832, S. 530. Oberst Jasilowicz, von dem daselbst die Rede, ist kein anderer als Berko, da die polnische Geschichte keinen andern jüdischen Offizier aus dieser Zeit kennt. Vgl. die Rede des französischen Deputierten Salverte, in der Sitzung 4. Dez. 1830 (Moniteur 6. Dez.), wie es scheint eines Augenzeugen: Après la chute de Kosciusko les patriotes polonais firent un dernier effort à Varsovie. Le faubourg de Praga, qui était défendu par un régiment composé d'Israélites, fut emporté d'assaut; tout fut passé en fil de l'épée. Le lendemain, lorsqu'on vint sur les remparts, on trouva le régiment tout entier. Pas un soldat n'avait manqué à l'appel de la mort. Ces hommes-là étaient dignes d'être français. Vgl. noch Börne, Pariser Briefe, gesammelte Schriften VIII, S. 162.


46 Gronau, Dohms Biographie, S. 224.


47 Westfälischer Merkur s. Anhang; Sulamit II, Bd. 1, S. 12 f.; Rönne und Simon, die früheren und gegenwärtigen Verhältnisse der Juden des preußischen Staates. S. 378.


48 Johannes von Müller, Briefe d.d. 12. Febr. 1808.


49 [Es war nicht die erste, die er gehalten hat. Seine erste Predigt war vielmehr die »Rede bei der Feier der Geburt eines Enkels des Durchlauchtigsten Herzogs von Braunschweig-Lüneburg, geh. am 17. Dez. 1804 in der Synagoge der jüdischen Gemeinde zu Braunschweig.« Gedruckt bei Friedrich Vieweg, 8 S., 8. Der Neugeborene war der 1830 abgesetzte Herzog Karl, der am 18. August 1873 in Genf gestorben ist].


50 Strombeck, Darstellung aus meinem Leben, Braunschweig 1833, ausgezogen in Zeitg. des Judentums, Jahrg. 1837, S. 292.


51 Vgl. o. S. 273, Anmerkung.


52 Bei Johannes von Müller a.a.O.


53 Spieker, Über die ehemalige und jetzige Lage der Juden in Deutschland. S. 287. Der jüdische Graveur, Abramson aus Berlin, der ein Künstler in diesem Fache war, hatte diese Münze geprägt. [Vgl. Steinschneiders Notiz in der Ztschr. f. Gesch. d. Juden in Deutschl. V, 183.]


54 Westfälischer Merkur I, S. 87.

55 Sulamit, Jahrg. II, Bd. 1, S. 2.


56 Über die Konsistorialverfassung in Westfalen vgl. Rönne und Simon, a.a.O., S. 379. Der französische und deutsche Text steht daselbst, vgl. auch Sulamit a.a.O., S. 3 f.


57 Sulamit, Jahrg. 1808, S. 255; 1809, S. 115.


58 Sulamit, Jahrg. 1809, S. 302.


59 Sulamit Jahrg. 1809, S. 14.


60 Zeitschrift Jason, redigiert von Sternau, Jahrg. 1808, S. 308; Sulamit, Jahrg. 1808, S. 151.


61 Karl August Buchholz, Aktenstücke, die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betr., S. 104; Sulamit, Jahrg. 1809, S. 151 f. [Vgl. L. Auerbach, das Judentum und seine Bekenner in Preußen, S. 368 f.].


62 Gutzkow, Leben Börnes, S. 22 f. Gegenerklärung des Staates gegen die Rechtsschrift der Juden. Einl.


63 Grégoire, observations nouvelles sur les Juifs, ins Deutsche übersetzt in Sulamit, Jahrg. 1808.


64 Gesetz vom 30. Nov. 1807. [Vgl. Schnapper-Arndts Abhandlung in der Ztschr. f. Gesch. d. Juden in Deutschland IV, S. 201 f.u. diejenigen L. Geigers das. I, 331 f., 361, 363, V, 54 f.]

65 Über die Umwandlung der Juden in Frankfurt von Stättigkeitsgeduldeten in Vollbürger ist in den Jahren 1814-1818 viel verhandelt worden, und sie hat eine zahlreiche Literatur erzeugt. Von seiten der Juden ist von Börne zusammengestellt worden Aktenmäßige Darstellung des Bürgerrechtes der Israeliten zu Frankfurt 1815. Dagegen Abdruck der Gegenerklärung des Senats der Stadt Frankfurt an die Bundesversammlung, besonders S. 22 und Beilagen. Eine anonyme Schrift – historisch-juridische Entwicklung der unveränderten Untertanenpflicht der jüdischen Gemeinde in Frankfurt – teilt geheime Vorgänge mit, die hinter den Kulissen am großherzoglichen Hofe vorgefallen sind, wobei die Verwendung der Summe für die Emanzipation eine Rolle gespielt hat. Aber diese Vorgänge kompromittieren nicht die Juden, sondern die großherzoglichen Räte.


66 Promemoria, praepositio in conventu senatus et civium vom Okt. 1814 in Zeitg. des Judentums, Jahrg. 1837, S. 186.


67 Die Juden in Lübeck 1816, eine Verteidigungsschrift, aus der Zeit der Reaktion.


68 Karl August Buchholz a.a.O., S. 94.


69 Rönne und Simon a.a.O., Gesetz v. 27. Febr. 1809.

70 Preußische Gesetzsammlung 1812, S. 17 f., Rönne und Simon S. 264.


71 Buchholz a.a.O., S. 130 f.


72 Erst 1792 eingeführt.


73 Vgl. Judenordnung für die Churfürstlich-Sächsische Residenzstadt Dresden vom Jahre 1772 und Spieker, Über die ehemalige und jetzige Lage der Juden in Deutschland, S. 293 f. [Vgl. auch Emil Lehmann, Aus alten Akten, Vorwort.]



Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1900], Band 11, S. 300.
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