Erzbischof

[160] Erzbischof. Bis in die erste Zeit Karl d. Gr. war die Würde eines Erzbischofs oder Metropoliten nicht mit einem bestimmten Bistum fest verbunden, sondern persönlich bald dem einem Bischof, bald dem andern übertragen worden; jetzt wurde diese Würde allmählich mit Rücksicht auf das seit Alters begründete Ansehen einzelner Kirchen geregelt. In Mainz erhielt Lull, des Bonifaz Nachfolger, 780 das Pallium (siehe den Artikel geistliches Ornat), und um die Mitte des 9. Jahrh. heisst Mainz Metropolis von Germanien; in Köln erhielt Hildebold, Karls d. Gr. Kaplan, die erzbischöfliche Würde. Ludwig der Fromme errichtete das Erzbistum Hamburg, dessen Metropolit in Bremen residierte, mit der Aufgabe, die obere Leitung der skandinavischen Kirche zu übernehmen; in Baiern empfing der Bischof von Salzburg das Pallium; im Mosellande befanden sich anfangs die Bischöfe von Metz im Besitze der erzbischöflichen Würde; seit Karl d. Gr. war Trier Metropolitan für Metz, Toul und Verdun. Die Erteilung des Palliums erfolgte durch den Papst, aber mit Zustimmung des fränkischen Königs. Otto I. gründete 970 das Erzbistum Magdeburg.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 160.
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