Gerardus, S. (7)

[396] 7S. Gerardus, Abb. (3. Oct.) Dieser hl. Gerardus (Gerhard) war zu Staves in der Grafschaft Namur (in Belgien) aus vornehmen Geschlechte geboren. Seine Familie war mit den Herzogen von Nieder-Austrasien verwandt. Als junger Mann trat er in Militärdienste, und da er sich durch seine vortrefflichen Eigenschaften nicht weniger hervorthat, als er durch hohe Abkunft glänzte, so gab ihm Graf Berengar von Namur an seinem Hofe eine glänzende Stellung und übertrug ihm am liebsten jene Geschäfte, welche die meiste Umsicht und Klugheit verlangten. Der hl. Gerardus hatte und bewahrte eine sanfte Gemüthsart, die ihn aber nicht abhielt, alle Versuchungen zur Sünde streng abzuweisen. Er that es, indem er sein Gemüth öfter vor dem allgegenwärtigen und allwissenden Gott sammelte, und die Neigungen und Strebnisse seiner Seele nach Seinem heiligen Willen lenkte. Dabei lag ihm auch die äußere Blüthe der Kirche Gottes sehr am Herzen. Großen Einfluß übte auf ihn auch sein Onkel. Bischof Stephan von Tongern. Er machte sich sehr verdient um die Wiederherstelung der Klöster in Belgien. Um das J. 918 ließ er zu Brogne eine Kirche bauen, die er regulirten Chorherren übergab. Auf einer Reise nach Paris besuchte er die Abtei des hl. Dionysius daselbst und ward durch den feierlichen Chorgesang, vorzüglich aber durch den frommen Wandel der dortigen Mönche so ergriffen, daß er sich von seinem Fürsten die Erlaubniß, hier einzutreten, erbat. Sogleich nach seiner Einkleidung (im J. 921) übte er alle klösterlichen Tugenden in einem sehr vollkommenen Grade, und suchte dieselben in sich stets eifriger auszubilden. Fünf Jahre weilte er im Kloster und lag den Studien ob, die er von der Grammatik angefangen durchmachte; aber nur durch einen Befehl seiner Obern konnte er bewogen werden, sich zum Priester weihen zu lassen. Im J. 931 übersiedelte er im Einverständnisse mit dem Kloster St. Dionys (nach Migne war er von diesem gesendet) in die Abtei Brogne, wo er sich neben der Kirche, die er mit den Reliquien des hl. Martyrers Eugenius bereicherte, und dem Kloster, welchem er die Benedictiner-Regel gab, eine Klause erbauen ließ. Nur das offenbare und allgemeine Wohl der Kirche bewog ihn, diesen Ort frommer Zurückgezogenheit manchmal zu verlassen, wenn er nämlich, was oft geschah, eine klösterliche Anstalt zu reformiren oder neu einzurichten ersucht wurde, so z. B. in St. Guislin bei Mons, wo er, wie schon in Brogne, die Regel des hl. Benedictus einführte. Herzog Arnold I. von Flandern (vom J. 918–964) verdankte ihm seine Bekehrung und seine körperliche Gesundheit, da ihn der Heilige im J. 937 wunderbar vom Steine geheilt und auf den Weg der Tugend zurückgebracht hatte. Der Herzog fastete nämlich [396] drei Tage lang mit dem Heiligen und empfing die heil. Geheimnisse, worauf der Stein ohne ärztliche Hilfe von ihm ging. (In einigen Urkunden heißt der Herzog Arnulph und führt den Beinamen »der Große«.) Die meisten Klöster Belgiens ehrten in ihm ihren Wiederhersteller oder zweiten Begründer, da ihm die allgemeine Aufsicht über alle Abteien in Flandern übertragen wurde. Auch die Klöster in Lothringen, in der Champagne und Picardie verehrten in ihm ihren zweiten Vater. Mit so viel Eifer und Muth versah er dieses sbwere Amt, daß er sich selbst durch die Drohung, man werde ihn am Altare in Stücke zerreißen, nicht irre machen ließ. Seine Wirksamkeit dehnte sich durch den Aufenthalt des hl. Dunstan in dem Kloster zu Gent bis nach England aus. Zweiundzwanzig Jahre heißer Arbeit hatte Gerardus als Reformator des Klosterlebens zurückgelegt, da ging er, um den Segen des apostolischen Stuhles für die neugebornen Anstalten zu holen, nach Rom. Darauf visitirte er nochmal alle seine Klöster, gab ihnen fähige Vorstände und starb endlich am 3. October 959 (nach Migne 957). An diesem Tage kommt sein Name auch im Mart. Rom. und vielen andern Martyrologien vor. Seine Reliquien ruhen in der vormaligen Abteikirche zu Brogne, cie seinen Namen trägt. Die Abtei selbst wurde später von Papst Paul IV. mit dem Bisthume Namur vereinigt. – Auf Bildern trägt er ein Cilicium, manchmal auch Ruthen in der Hand. (II. 220–320.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 396-397.
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