Hatto, B.

[605] B. Hatto, Mon. Conf. (4. Juli). Der sel. Hatto stammte aus einem ansehnlichen Geschlechte in Schwaben und wurde gegen Ende des 9. Jahrhunderts geboren. Er trat, um sich dem Dienste Gottes ungetheilt widmen zu können, ins Benedictinerkloster Ottobeuern, dem er die Kirche zu Beuningen nebst allen seinen Gütern vermachte. Die Regel des hl. Benedictus genügte aber seinem Bußeifer nicht, weßhalb er vom hl. Bischof Ulrich von Augsburg sich die Erlaubniß erbat, von der Klostergemeinde geschieden als Klausner zu leben. Er unterlag jedoch der Versuchung, mehrere ihm liebgewordene Gegenstände als sein Eigenthum zu betrachten, weßhalb das Koster ihn zurückrief und ihm befahl, von nun an der Ordnung des Hauses sich in Allem zu unterwerfen. Mit unbedingtem Gehorsam fügte er sich dieser Verdemüthigung und beweinte mit unaufhörlichen Thränen seinen Fehltritt. Noch bei Lebzeiten ward er durch Wunderwerke berühmt und ging am 4. Juli 985 (nach Lechner 975) vollkommen gereinigt und geläutert in die ewige Ruhe ein. Er wurde in der Klosterkirche bestattet, später aber mit anderen Reclusen des nämlichen Klofters erhoben und übertragen. S. B. Bernoldus2 und Bruno13. (But. XX. 3.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 605.
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