Marcius, S. (3)

[107] 3S. Marcius (24. Oct.), welcher auch Martinus, Martius und Marcus heißt, findet sich zu diesem Tage als Einsiedler im Mart. Rom. Der hl. Gregor d. Gr. nennt ihn einen sehr ehrwürdigen Mann. Viele Jahre lebte er in einer engen Höhle des Berges Marsicus. Als er sich in dieselbe [107] einschloß, öffnete sich im Felsen eine Wasserader, die täglich gerade soviel Wasser abgab, als er nöthig hatte. Er hatte sich Anfangs freiwillig mit einer Kette am Fuße in derselben befestiget, so daß er weiter als die Kette reichte nicht gehen konnte. Später machte er sich los, hielt aber genau den bisherigen Raum der Bewegung ein. Der Teufel, welcher sein heiliges und abgetödtetes Leben mit Neid beobachtete, suchte ihn davon abzubringen, indem er drei Jahre lang in Gestalt einer Schlange ihn beunruhigte, beim Beten sich vor seine Augen, beim Schlafe an die Seite legte. Der Einsiedler ließ sich hiedurch nicht stören. »Hast du Erlaubniß, dieß zu thun«, sagte er zur Schlange, »so will ich dich nicht hindern«. Diese Standhaftigkeit besiegte den Teufel, so daß er unter Geräusch die Höhle verließ und beim Heruntersteigen über den Berg alle Gesträuche, die im Wege lagen, in Brand steckte. Ein Weib, das die Ruhe seiner Einsamkeit in unlauterer Absicht störte, sah ihn das erste Mal unausgesetzt beten, das andere Mal starb sie beim Herabsteigen eines schnellen Todes. Ein Knabe, der auf dem Wege zu ihm ausgeglitscht und in die Tiefe gestürzt war, wurde ganz unversehrt wieder aufgefunden. Das Gebet des hl. Marcius hatte ihn so zu sagen auf den Händen getragen. Er selbst wurde wunderbarer Weise von einem herabstürzenden Felsenstücke verschont. »Daß dieß auf Befehl des allmächtigen Gottes durch den Dienst eines Engels geschehen sei«, bemerkt der hl. Gregor, »wird jeder, der an die Leitung aller Dinge durch die göttliche Vorsehung glaubt, gerne zugeben.« Von seinem Tode ist nichts bekannt. Er fand aber Schüler, die seine Lebensweise nachahmten. (S. Greg. dial. III. 16).


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Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 4. Augsburg 1875, S. 107-108.
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