Regulus, S. (3)

[57] 3S. Regulus, Ep. M. (1. Sept.). Dieser hl. Bischof war unter den 220 Bischöfen, welche wegen der unter dem König Thrasimund von den Arianischen Vandalen gegen die Katholiken erregten Verfolgung gezwungen waren, ihre Sitze zu verlassen und nach Italien zu fliehen. Seine Gefährten waren Cerbonius und Felix. Der Heilige stieg etwa im heutigen Porto [57] Baratto, in dessen Nähe ehemals die Stadt Populonia lag, ans Land, und lebte einige Zeit in einer Einöde, bis der Ruf seiner Heiligkeit zu Totila, dem König der Gothen gelangte, welcher den Heiligen zu sich führen ließ. Als er sich dessen weigerte, schlugen ihm die Schergen das Haupt ab. Da man ihm deßhalb auf Abbildungen sein blutendes Haupt in die Hände gab, entstand auch von ihm die Sage, er habe es den oben genannten zwei Bischöfen, denen ein Engel über ihn Nachricht gegeben, entgegengetragen. Unter vielen Thränen bestatteten sie ihn. Neben dieser Legende bestand nach einem über einer Thüre der St. Martins-(Metropolitan.) Kirche zu Lucca befindlichen Gemälde noch eine andere Version, die mehr Glauben verdient. Der Heilige befindet sich dort in der Disputation mit den Arianern, welchen er sein orthodoxes Glaubensbekenntniß entgegenhält. Diese Glaubenstreue und das Bekenntniß der Gottheit Jesu war also die Ursache seines Martyrthums. Ebendeßhalb ist der ihm geweihte Altar auch nach dem heiligen Martyrer Sebastian benannt. Die erste ihm zu Ehren erbaute Kirche war jene von Sarzana, dem vormaligen etrurischen Luna. In dieser verblieb der Leib des Heiligen, bis ihn der Bischof Johannes v. Lucca, ungefähr i. J. 788 nach Lucca in die Kirche des hl. Martinus, die von jetzt angefangen den Namen St. Martin und Regulus (vgl. Jan II. 922) erhielt, übertragen ließ. Hier findet er sich auf einem Basrelief vor den Schergen knieend, zu seinen Füßen die Mitra, dargestellt. Der Tod des hl. Regulus mag sich um d. J. 540 ereignet haben. Das Mart. Rom. nennt ihn nicht Bischof, sondern Martyrer, der von Afrika kommend zu Populonia in Toscana unter Totila das Marterthum vollendete. (I. 223–240.)


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Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 5. Augsburg 1882, S. 57-58.
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