Andorra

[180] Andorra, ein Gebirgsthal, von Frankreich durch die Kette der Pyrenäen, von Katalonien durch 2 Pyrenäenausläufer geschieden und gegen dasselbe nur in der Gebirgsspalte geöffnet, durch welche die Baliza dem Segre zueilt, in welchen sie bei Urgel mündet. Dieser Thalkessel ist eine Republik von 9 QM. Größe, etwa 15000 E., die in 6 Gemeinden: Andorra, Hauptort, Canillo, Emcamp, La Massane, Ordino und St. Julin und in 34 Dörfern und Weilern leben. Die Republik ist ein Ueberbleibsel aus den karolingischen Zeiten, zahlt an den Bischof von Urgel jährlich 450 Frk., an Frankreich gegen Gestattung freier Getreideeinfuhr 960 Frl. Von den 2 Viguiers (Landammännern) setzt den einen Frankreich, den andern der Bischof von Urgel; den Regierungsrath (Landrath), aus 24 Mitgliedern bestehend, wählt die Landsgemeinde. Der Handhabung der Gerichtsordnung stehen die Viguiers vor, jeder mit einem Baile, d.h. Richter, die in bürgerlichen Streitsachen entscheiden; die Appellation steht an den Cassationshof zu Paris oder an das bischöfliche Collegium zu Urgel frei. Das Criminalgericht besteht aus den beiden Viguiers, einem Oberrichter, einem Advokaten, dem Landschreiber und 4 Landräthen; Appellation findet keine statt. Die Andorraner leben einfach, sittenstreng, jedes Haus unter einem Familienhaupte,[180] das nach dem Rechte der Erstgeburt folgt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 180-181.
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