Ausgeding

[342] Ausgeding, Auszug, Altentheil, Leibzucht ist der Vorbehalt, gewöhnlich der lebenslänglichen Versorgung vom Besitzer (und seiner Frau), wenn er schon bei Lebzeiten das Vermögen, meist Bauerngüter, an die Erben abtritt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 342.
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