Barre

[412] Barre, im Handel eine gegossene Stange edeln Metalls von verschiedener Größe, deren Reingehalt durch den Stempel eines Wardeins beglaubigt ist; im Seewesen Sandbänke oder auch unterirdische Klippen, welche die Einfahrt in Flüsse und Häfen gefährden; die Schranken vor einer gesetzgebenden Versammlung, vor welchen die vorgeladenen Personen stehen, die Gerichtsschranken.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 412.
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