Barre [1]

[394] Barre (franz., keltischen Ursprungs), eigentlich ein langer, dünner Körper, wodurch etwas versperrt werden kann, als Pfahl, Stange, Schlagbaum, Riegel etc.; dann (engl. bar) Gerichtsschranke oder diejenige Brustwehr, durch welche die Richterbank von der zuhörenden Menge getrennt ist; auch bezeichnet das Wort Stand und Amt der Advokaten, in Frankreich auch zuweilen das Gerichtspersonal selbst. Außerdem nennt man in Frankreich und England auch B. die Schranke, welche die Sitze der parlamentarischen Versammlung einschließt. Im britischen Parlament trennt die B. die Mitglieder und die Clerks des Hauses von einem kleinen Raum an der Eingangstür, wo zuweilen andre Personen eintreten, um »vor der B. zu stehen« oder »als Rat« vor der B. zugelassen zu werden. Vgl. Barreau und Barrister.

In geographischer Beziehung heißt B. eine Untiefe, die sich durch Ablagerung von sandigem Material quer vor einer Strommündung gebildet hat und den Eingang in diese vom Meer aus versperrt. Hierher gehören auch die Peressyps (s. d.) und die Nehrungen (s. d.) an der ostpreußischen Küste (vgl. Tafel »Küstenbildungen I«, Fia. 3). Auch an Meeresküsten, wo keine Flüsse münden, entstehen durch die Brandung Barren, hinter denen sich Etangs (s. d.) bilden. B. heißt auch die Flutwelle an Flußmündungen, s. Flußgeschwelle.[394]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 394-395.
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