Eingang

[451] Eingang, soviel wie Einfuhr (Eingangsabgabe, Eingangszoll, E. in den freien Verkehr). Eingangsabfertigung, die Erfüllung der vorgeschriebenen Zollformalitäten bei dem E. von Waren über die Landes-(Zoll-)grenze. Eingangsfakturenbuch, s. Einkaufsbuch.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 451.
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