Barre [1]

[345] Barre (fr.), 1) ein langer, schmaler Körper; 2) 4seitige, etwa 1 Fuß lange, 3 Zoll dicke ausgegossene Stücke Gold od. Silber von größerem od. minderem Feingehalte, welche dazu dienen, um in den Münzstätten eingeschmolzen zu werden. Die B-n kommen auch im Handel vor, u. die Preise dafür werden deshalb auf mehreren Geldcurszetteln bemerkt. In solchen Silber-B-n besteht auch das Vermögen der Hamburger Bank. Der Gehalt, den die B. an reinem Golde od. Silber haben, da diese Metallstücke immer legirt sind, wird durch ein Zeichen darauf bemerkt; sollte jedoch ein Zweifel über die Glaubwürdigkeit desselben obwalten, so läßt man den B-n durch den Wardein des Ortes prüfen; 3) ein Gegenstand, der quer über einen andern gezogen ist u. den Zugang zu diesem sperrt, so: 4) Sandbank od. Reihe Klippen vor dem Eingange eines Stromes od. Hafens, die bei niedrigem Wasserstande die Einfahrt schwierig machen; 5) jede von mehreren Wellen, welche auf Untiefen schnell nach einander folgen u. sich brechen; die dritte ist dann gewöhnlich die gefährlichste; 6) die Schranken eines Gerichts, s. Barreau; 7) der Strich, welcher die 5 Notenlinien durchschneidet u. den Schluß eines Tacts anzeigt; 8) bei Clavieren ein Querbret, welches verhindert, daß sich das Instrument krumm zieht; 9) (Hdlgsw.), so v.w. Barten; 10) auf Schiffen eiserne Stange zum [345] Verriegeln der Waarenlucke; 11) ein Holz um den Mastbaum, welches den Mastkorb hält; 12) Rechnungsmünze in Senegambien, erst 4, dann 2 Stangen Eisen, 9 Fuß lang, 2 Zoll breit, 4–5 Linien stark, etwa 1 Thlr. 8 Sgr. 2 Pf. werth; 13) so v.w. Barra; 14) so v.w. Bahar.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 345-346.
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