Verriegeln

[509] Verriegeln, 1) Thüren u. Fensterläden durch vorgeschobene Riegel verschließen; 2) bei den Minen besteht die Verriegelung in nach der Breite des Minenganges geschnittenen, 4–5 Zoll starken Hölzern, welche vor der Kammer quer über einander gelegt werden, so daß sie sich an die nächsten Thürstöcke stützen u. noch bes. mit Streben angespreitzt werden. Hinter diese Verriegelung wird alsdann der Besatz od. die Verdämmung aus Erdsäcken, Rasen, Steinen od. Scheitholz gelegt; 3) den Boden eines Gefäßes durch ein Querholz fester machen; 4) das Anbringen von Riegelhölzern in einer Fachwand, welche man nach Anzahl der über einander befindlichen Riegel ein-, zwei- od. dreimal verriegelte Wand nennt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 509.
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