Barrister

[397] Barrister (engl.), höchste Stufe der Sachwalter (counsels) in England. Aus den angesehensten Barristers werden der Kronanwalt, Attorney-General, und der Obersachwalter der Krone, Solicitor-General, gewählt. Die Barristers haben das ausschließliche Recht zum Plaidieren vor Gericht, und gewisse Schriften, die bei Gericht eingereicht werden, zu unterzeichnen. Ihre Gebühren dürfen sie nicht einklagen; doch haben sie eine sehr hohe Taxe. Im Gegensatze zu ihnen[397] heißen die Stellvertreter der Parteien Solicitors (s. d.). Die Berufung zum Richteramt am High Court ist durch 10 Jahre lange Tätigkeit als B. bedingt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 397-398.
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