Barrister

[412] Barrister. In England zerfallen die Advokaten oder counsels in zwei Klassen. B.s und Serjeants. B. wird jeder, der eine gewisse Zeit hindurch in einer der vier sog. Rechtspensionen (inns of court) praktisch studiert hat. Nach langjähriger Ausübung ihres Berufes (Advokatur) wird ihnen durch königl. Mandat unter mancherlei Förmlichkeiten die Würde der Serjeants verliehen. Aus beiden Advokatenklassen werden gewöhnlich die Rechtskonsulenten gewählt. Die vornehmsten unter diesen sind der Attorney- und der Solicitorgeneral, beeidigte Diener der Krone mit einem stehenden Salär.[412]

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 412-413.
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