Barrister

[348] Barrister (engl., spr. Bärrist'r), erste Stufe der Sachwalter (Counsel) in England. Um auf diese zu gelangen, gehört. vorgängiges langes Rechtsstudium u. praktische Übung durch Führung von 12 großen u. 24 kleinen Probeprocessen als Sachwalter in 5 Jahren. Nach seiner Aufnahme darf der B. 3 Jahre bei den Gerichten nur zuhören u. erst nach 16 Jahren unter fortdauerndem angeblichen Aufenthalte auf den Rechtsschulen kann er, nunmehr unter feierlicher Vereidung, zu der höheren Würde eines Serjeant at law mit höherem Range u. Sporteln steigen, wozu sich auch die Richter der Westminsterhöfe vor der Beförderung zur Bank creiren lassen. Aus beiden Klassen der Sachwalter werden der Kronanwalt, Attorney, u. der Obersachwalter des Königs, Sollicitor general, gewählt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 348.
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