Kronanwalt

[729] Kronanwalt, im vormaligen Königreich Hannover soviel wie Staatsanwalt. Das Amt war dem englischen Recht nachgebildet, woselbst der Attorney general (Generalfiskal) als K. fungiert (s. Attorney). In Bayern führen den Titel K. zwei Ministerialräte des Finanzministeriums, die insbes. Rechtsgutachten zu erstatten und wichtigere fiskalische Prozesse zu führen haben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 729.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika