Bergregal

[494] Bergregal, das Vorrecht des Staates, alle unter der Erde befindlichen edeln Metalle und nutzbare Mineralien auszubeuten, ein Monopol, das den röm. Kaisern ausdrücklich vorbehalten wurde, jetzt aber allgemein ganz oder theilweise verschwunden ist. Denn es zeigte sich bald, daß der Bergbau als Monopol nicht schwunghaft betrieben wurde und wenig Nutzen brachte; daher wurde das B. als Lehen übertragen, jetzt gesteht es der Staat den Eigenthümern des Bodens zu, oder den Auffindern eines Lagers, oder den Unternehmern eines Bergwerkes. In der Regel ist es jedem erlaubt Mineralien zu suchen (zu schürfen) und auszubeuten, wenn er den gesetzlichen Vorschriften Genüge thut. Der Staat behält sich für die Aufgebung seines Regals gewisse Abgaben vor, wohl auch den Verkauf der Ausbeute; gewöhnlich verbindet er mit der Erlaubniß zu bauen die Bedingung, daß gebaut wird und stellt meistens auch einige Beamte zur Oberaufsicht an.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 494.
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