Bruderschaften

[683] Bruderschaften (confraternitates confratriae), mit Ablässen und Privilegien bedachte Vereine innerhalb der großen Bruderschaft der Kirche, welche entweder ascetische und kirchliche oder mehr in das Weltleben eingreifende wohlthätige Zwecke verfolgen. Sie unterscheiden sich von den Orden wesentlich dadurch, daß die Befolgung der sog. evangelischen Räthe für sie keine Aufnahmsbedingung ist und die Mitglieder nur moralisch von der Welt getrennt sind. Die von Clemens IV. (1265–71) bestätigte B. der Gonfalonieri ist keineswegs die älteste, denn schon in ältester Zeit gab es Vereine für Krankenpflege und Todtenbestattung (parabolani, fossores), 1189 bestätigte Clemens III. die Brückenbrüder, welche von einem Hirten Benezet ins Leben gerufen bis tief ins 17. Jahrh. für Anlegung von Brücken und Sicherheit der Straßen sorgten und der 1208 verstorbene Bischof Odo von Paris ordnete das Jahresfest einer marianischen Bruderschaft an. Schon im Mittelalter berühmt sind die marian. B. außerdem die Skapulier-, Corpus Christi-, [683] Rosenkranz-, Armenseelenbruderschaften u.a.m.; später die der hl. Dreieinigkeit (1648 für müde Wanderer und Genesende gestiftet), die Brüder und Schwestern christlicher Schulen (1678) die Büßer, deren Congregationen besonders in Italien wohlthätig wirkten; heute die B. für Verbreitung des Glaubens (Franz-Xaveriusverein) und die seit 1837 in allen Erdtheilen verbreitete Erzbruderschaften (d.h. B., welche Zweigbruderschaften errichten dürfen) vom Herzen Mariä für Bekehrung der Sünder; auch Mäßigkeitsvereine. Vereine für Verbreitung guter Schriften (Borromäusvereine), Gesellenbünde u.s.w. tragen mehr oder minder den Charakter der B. an sich.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 683-684.
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