Cölestiner

[155] Cölestiner, 1. Orden der, gestiftet 1254 von Peter von Murrone (s. Cölestin V.), erhielt von Urban IV. Benedicts Regel, 1264 von Gregor X. Befreiung von der Jurisdiction der Bischöfe und vom Zehenten. 1293 wurde Sulmona auf dem Majella Hauptkloster u. mit der Papstwahl ihres Stifters legten die C. ihren früheren Namen der Einsiedler des hl. Damian oder von Murrone ab. Mit bedeutenden Vorrechten und durch Onuphrius mit Satzungen bedacht, verbreitete sich der Orden trotz seines verunglückten Reformationsversuches zu Monte-Casino rasch in Italien, durch Philipp den Schönen in Frankreich, wo er Vorrechte und Freiheiten königl. Secretäre erhielt und Deutschland, wo er durch die Reformation unterging. Die unter einem eigenen Provincial stehenden franz. C. erhielten 1617 neue Satzungen, welche bis zur Revolution befolgt wurden. Gegenwärtig hat der Orden, welcher in Italien neben der Abtei Sulmona noch um 1730 etwa 96 Klöster oder Priorate zählte, nur noch wenige Mitglieder. 2. C. oder vielmehr »arme Cölestinereremiten« nannte sich eine Anzahl italien. Franziskaner-Spiritualen, welchen der Stifter der eigentlichen C. erlaubte, nachdem er Papst geworden, nach dem Urbilde ihres Stifters zu leben. Er gab ihnen den P. Liberatus zum Superior und im 13. Jahrh. breiteten sie sich in den meisten Ländern Europas aus.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 155.
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