Capitis deminutio

[791] Capitis deminutio, in der Rechtssprache das Aufhören eines bisherigen status (Rechtsstandes). Die maxima besteht in völliger Vernichtung juristischer Persönlichkeit (bürgerlicher Tod); die media im Verlust der Civität, namentlich beim Exil und der Deportation; die minima im Aufhören des engern Familien- oder Agnationsrechtes.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 791.
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