Aestimatio capĭtis

[1] Aestimatio capĭtis (lat., »Schätzung des Hauptes«), in den alten englischen Gesetzbüchern eine Geldstrafe, die nach Verhältnis der Würde desjenigen bestimmt wurde, gegen dessen Person ein Verbrechen verübt worden war. Auch im altdeutschen Recht kommt etwas Ähnliches vor im Institut des Wergeldes (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 1.
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