Capitis deminutio

[307] Capĭtis deminutĭo (lat.), im röm. Recht Verlust oder Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Person. Höchster Grad C. d. maxĭma, Verlust der gesamten Rechtsfähigkeit bei Freiheitsberaubung, ähnlich der Acht im ältern deutschen und dem Bürgerlichen Tod im frühern franz. Recht und einigen andern neuern Strafrechten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 307.
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