Cautio

[35] Cautio, Caution, Sicherheitsleistung, reale durch Pfand oder Bürgen, verbale durch Versprechen. C. damni infecti, gegen drohenden Schaden durch Einsturz nachbarlicher Gebäude und Anlagen. C. de non prohibendo, gegen Störungen der Servitutsrechte. C. usufructuaria, für die Erfüllung der Verpflichtungen, welche dem Nutznießer obliegen. C. heredidatis venditae, dafür, daß der Käufer einer Erbschaft die darauf lastenden Schulden, für welche der eigentliche Erbe haftbar bleibt, abherrsche. C. legatorum, fidei-commissorum, zu Gunsten des bedingungsweise Honorirten, daß ihm nach Eintritt der Bedingung der Onerirte das Legat verabfolge. C. Muciana, des unter einer Bedingung, die erst mit seinem Tode eintritt, mit einem Vermächtniß Bedachten, welcher dasselbe schon zu Lebzeiten erhält gegen diese Caution, welche im Fall der Nichterfüllung der Bedingung den Onerirten für die Rückzahlung sicher stellt. – Im Civilproceß C. de judicio sisti, die der Beklagte dem Kläger leistet dafür, sich jederzeit bei einem bestimmten Gerichte stellen zu wollen. C. judicatum solvi dafür, daß der verschwenderische Beklagte dem richterlichen Endurtheil nachkommen werde. C. pro expensis für die durch den Proceß verursachten Unkosten. C. de lite prosequenda, die der ausgebliebene Kläger zu leisten hat, ansonst seine wiederholten Ladungsgesuche nicht mehr gehört werden. C. de restituendo, zu Gunsten des Beklagten für den Fall, daß das bereits von ihm erfüllte Urtheil durch das ergriffene Rechtsmittel aufgelöst werden sollte. C. de rato, des ungenüglich Bevollmächtigten dafür, daß der Vollmachtgeber seine Handlungen genehmigen werde. – Im Strafproceß Caution des Angeklagten für einstweilige Freilassung mit der Verpflichtung,[35] sich auf jeden Ruf vor Gericht zu stellen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 35-36.
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