Exchequer

[640] Exchequer (Ekstscheker), engl., eigentlich Schachbrett; gewürfeltes Tuch als Tischbedeckung; Behörden, welche vor demselben ihre Sitzung haben; court of exchequer, das Schatzkammergericht. E.-Bills, Schatzkammerscheine, engl. Staatspapiere, zu deren Ausgabe die Regierung durch das Parlament ermächtigt wird, zu 5% verzinslich, einlösbar, aber ohne bestimmten Termin; jährlich wird ein bestimmter Theil eingelöst od. auf die Schuld übertragen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 640.
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