Exchequer-Bills

[208] Exchequer-Bills (engl.), in England Schatzkammerscheine oder Schatzscheine (s.d.), die das Ministerium nur infolge einer Ermächtigung durch ein Kreditvotum des Parlaments auszugeben befugt ist. Dieselben wurden zuerst 1696 unter Wilhelm III. an Stelle der damals eingezogenen exchequer tallies und orders of payment in Beträgen bis zu 5 Pfd. Sterl. herab (später, damit die Scheine nicht als Umlaufsmittel dienten, in Abschnitten von nicht unter 100 und bis zu 1000 Pfd. Sterl.) ausgegeben und alljährlich gegen neue Scheine umgetauscht oder wieder eingelöst. Der Zinsfuß war ein wandelbarer und je nach der Lage des Geldmarktes vom Finanzminister festgesetzt. Seit 1861 sollten die Scheine nicht über fünf Jahre im Umlauf bleiben. Diejenigen Scheine, die zwölf Monate nach ihrer Ausgabe nicht präsentiert waren, galten als auf weitere zwölf Monate verlängert. Sie konnten sechs Monate nach ihrer Ausgabe zu Steuerzahlungen verwendet werden. 1854 und 1874 wurden Exchequer-Bonds ausgegeben, die sich von den E. nur durch die ihnen zugemessene längere Umlaufszeit (Verfallzeit, 3–5 Jahre) unterschieden. Seit 1877 werden auch sogen. Treasury Bills (Schatzanweisungen) ausgegeben, die eine Laufzeit von drei oder sechs Monaten haben und wie Wechsel diskontiert werden. Da die E. und die Exchequer-Bonds im Finanzjahr 1896/97 getilgt wurden, besteht die schwebende Schuld zurzeit nur aus Treasury Bills (1901 bis 1902: 75,1 Mill. Pfd. Sterl.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 208.
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